Hat Sex nicht den Zweck, Kinder Halal zu machen? [Duplikat]

In dieser Antwort gibt ein Benutzer an

Sex außerhalb der Ehe ist Sünde und der einzige Grund, warum man jemals Sex haben sollte, ist, Kinder mit seinem Ehepartner zu haben.

Ein anderer Benutzer stellt dieses Sprichwort jedoch in Frage

Dies ist zu 100% falsch für das Judentum und, soweit mir bekannt ist, für die große Mehrheit der christlichen Konfessionen. Es würde mich nicht überraschen, wenn es für den Islam genauso falsch wäre.

Also, das hat mich zu der Frage veranlasst:

Ist es halal, Sex zu haben, nicht um Kinder zu bekommen?

Antworten (1)

In Bezug auf die erste Antwort, ja, außerhalb der Ehe ist es verboten, dies wird auch als Zina bezeichnet und ist eine große Sünde. Außerhalb der Ehe bedeutet dies, dass der Mann und die Frau nicht islamisch verheiratet sind und dies daher eine große Sünde ist.

„Und kommen Sie nicht in die Nähe von ungesetzlichem Sex. Wahrlich, es ist eine Faahishah (dh alles, was seine Grenzen überschreitet: eine große Sünde und ein böser Weg, der einen in die Hölle führt, wenn Allah ihm nicht vergibt)“

[al-Isra' 17:32]

Sie können jedoch weiterhin Geschlechtsverkehr haben, ohne sich fortpflanzen zu müssen. Es ist auch erwähnenswert, dass der Geschlechtsverkehr mit Ihrem Ehepartner als Akt der Nächstenliebe angesehen wird.

Beantwortung der letzten Frage in Fettschrift. Ja, Sex ohne Zeugung ist erlaubt.

„Eines Seiner Zeichen ist dieses: dass Er für euch Ehepartner geschaffen hat, damit ihr Ruhe in ihnen finden könnt, und Er hat zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit angeordnet.“ (Quran, 30:21)

Darüber hinaus wird Sex mit Ihrem Ehepartner auch als Wohltätigkeitsform betrachtet und erzählt

Allahs Gesandter (pbuh) sagte: „Im sexuellen Akt von jedem von euch gibt es eine Sadaqa.“ Die Gefährten antworteten: „Oh Gesandter Allahs! Wenn einer von uns sein sexuelles Verlangen erfüllt, wird er dafür belohnt?“ Und er sagte: „Glaubst du nicht, dass er sündigen würde, wenn er ungesetzlich handeln würde? Ebenso wird er belohnt werden, wenn er rechtmäßig handelt.“ - Sahih Muslim