Ich bin ein indischer Staatsbürger, der derzeit im Vereinigten Königreich mit einem Kurzzeitvisum der Stufe 2 arbeitet . Mein Visum ist bis August 2016 gültig. Meine Frau und meine Tochter werden das Vereinigte Königreich für 2 Monate mit einem Touristenvisum besuchen. Meine Fragen sind:
Laut dem französischen Generalkonsulat in London :
So beantragen Sie ein Visum bei den französischen Behörden in London:
Sie müssen im Besitz eines gültigen und anerkannten Reisepasses/Reisedokuments sein;
Sie müssen im Vereinigten Königreich ansässig sein
Ihr britischer Wohnsitz muss mindestens 3 Monate nach dem geplanten Abreisedatum aus dem Schengen-Raum gültig sein.
Gemäß dem Dekret 2008-1176 vom 13. November 2008 ist das französische Konsulat London nicht für die Bearbeitung von Visumanträgen von Personen zuständig, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind, dh Inhaber eines „C-Visit“-Visums oder eines gültigen britischen Visums für 6 Monate oder weniger . Personen, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind, müssen ihr Schengen-Visum beim französischen Konsulat in ihrem Wohnsitzland beantragen.
Also um deine Fragen zu beantworten:
Gayot Fow
Vinay Shetty
Gayot Fow
Karlsson
JoErNanO
JonathanReez