Ich bin indischer Staatsbürger. Ich hatte von 2009 bis Mitte 2011 ein Tier-4-Studentenvisum im Vereinigten Königreich. Ich wurde wegen Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit, eines Verstoßes gegen Abschnitt 10(1)(a) des Einwanderungsgesetzes von 1999 des Vereinigten Königreichs und einer Straftat nach Indien abgeschoben gemäß Abschnitt 24(1)(b)(ii) des Einwanderungsgesetzes von 1971 des Vereinigten Königreichs. Mir wurden die Papiere IS151A, IS151A Teil 2, IS91R zugestellt und Ende 2010 entfernt.
Werde ich Probleme haben, ein Schengen-Visum zu bekommen?
Sehr wahrscheinlich ja, obwohl das Vereinigte Königreich nicht Teil der Schengen-Zone ist, arbeitet es am SIS (Schengen Information System ) mit. Eine der Voraussetzungen, um ein Schengen-Visum zu erhalten, ist, nicht im SIS gekennzeichnet zu sein.
Gemäß dem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam können sich Irland und das Vereinigte Königreich an einigen oder allen Schengen-Regelungen beteiligen, wenn die Schengen-Mitgliedstaaten und der Regierungsvertreter des betreffenden Landes im Rat einstimmig dafür stimmen.
Im März 1999 bat das Vereinigte Königreich um Zusammenarbeit bei einigen Aspekten von Schengen, nämlich bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, der Drogenbekämpfung und dem SIS. Die Entscheidung 2000/365/EG des Rates zur Genehmigung des Antrags des Vereinigten Königreichs wurde am 29. Mai 2000 angenommen.
(Quelle: "Der Schengen-Raum und die Zusammenarbeit" )
Das Vereinigte Königreich gibt keine Informationen über Abschiebungen an das SIS weiter, da sich das Vereinigte Königreich nicht in der Schengen-Zone befindet und der Vertrag es dem Vereinigten Königreich nicht erlaubt, Daten über Abschiebungen einzugeben, es sei denn, Sie haben eine Straftat begangen. Das Vereinigte Königreich hat keinen Zugang zu einer Schengen-weiten Warnung vor Abschiebungen. Bitte beziehen Sie sich auf sis 2 Fragen und Antworten des Parlaments
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