Ich bin deutscher Staatsbürger und besuche meine Freundin in den USA für 2 x 50 Tage im Jahr im Rahmen des VWP. Kann ich aus der Ferne arbeiten und muss ich US-Steuern zahlen? [Duplikat]

Ich bin deutscher Staatsbürger und besuche meine Freundin in den USA für 2 x 50 Tage im Jahr im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP). Ich habe bereits gelesen, dass einige Immigrationsbeamte hier aufgrund der Dauer Probleme machen könnten, wenn zwischen diesen 2 Besuchen nicht mindestens 6 Monate liegen. Aber ich glaube, 6 Monate sollten machbar sein.

Jetzt: Kann ich im Rahmen des Visa-Waiver-Programms für meinen deutschen Arbeitgeber remote arbeiten (Telearbeit)? Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit meinem deutschen Arbeitgeber und würde hauptsächlich per E-Mail und Skype arbeiten. Der Arbeitgeber ist damit einverstanden. Ich habe absolut nicht die Absicht, mich auf US-Boden niederzulassen, mein Lebensmittelpunkt ist in Deutschland. Aber wie soll man das beweisen?

Wenn ich länger als 30 Tage in den USA Geld verdiene, muss ich außerdem US-Steuern zahlen, soweit ich weiß. Das heißt, ich muss den Grenzbeamten offenlegen, dass ich arbeite, oder nicht? Ich fürchte, ich könnte sonst ein Steuerkrimineller werden, und Steuerdelikte sind schwere Straftaten mit Gefängnisstrafen und so weiter.

Muss ich in Deutschland und den USA Steuern zahlen, wenn ich länger als 30 Tage Telearbeit mache? Das wäre eine hohe Steuerbelastung.

Die folgende Frage ist sehr verwandt und hat nützliche Antworten: travel.stackexchange.com/questions/12771/…
Es ist unwahrscheinlich, dass Sie ins Gefängnis gehen, weil Sie Ihr Einkommen nicht gemeldet haben, aber die Linsen und das Interesse sind sehr hoch.
Unabhängig vom Wortlaut des Gesetzes habe ich noch nie von Vollstreckungsverfahren gegen diese Art von zufälligen Vereinbarungen gehört (im Gegensatz zur Einrichtung eines US-Büros und dem Vergessen, Uncle Sam davon zu erzählen). Was die Steuerlast betrifft, so könnte ein Einwohner der USA die von Deutschland erhobenen Steuern abziehen, wenn die Situation umgekehrt wäre. Ich vermute, es funktioniert umgekehrt , und es wird keine Doppelbesteuerung geben. (Die Ausnahme bilden die Sozialversicherungssteuern; die USA haben mit einigen Ländern Abkommen über die doppelte Sozialversicherung, aber selbst in der entwickelten Welt können sie fehlen.)

Antworten (1)

Nein, das können Sie definitiv nicht. Das Programm für visumfreies Reisen erlaubt nur Aktivitäten, die auch mit regulären Besuchervisa erlaubt sind. Für Geschäftsbesuche bedeutet dies:

  • sich mit Geschäftspartnern beraten
  • an einer wissenschaftlichen, pädagogischen, beruflichen oder geschäftlichen Tagung oder Konferenz teilnehmen
  • an Kurzzeitschulungen teilnehmen (mit Ausnahme von Ausgaben, die mit Ihrem Aufenthalt verbunden sind, dürfen Sie von keiner Quelle in den Vereinigten Staaten bezahlt werden)
  • einen Vertrag verhandeln

Auch die Erwerbstätigkeit ist ausdrücklich verboten, und obwohl es in erster Linie um die Aufnahme einer regulären Beschäftigung in den USA geht, spricht nichts dagegen, Telearbeit von dieser Regelung auszuschließen.

Menschen, die die USA für einen der erlaubten Zwecke besuchen und ein bisschen mehr tun (wie E-Mails abrufen, dringende Angelegenheiten zu Hause erledigen usw.), befinden sich wohl in einer gewissen Grauzone, aber Telearbeit für längere Zeiträume ist ganz klar verboten.