Ich bin britischer Staatsbürger. Ich habe in der Vergangenheit auf Geschäftskonferenzen in den USA gesprochen, wurde aber nicht dafür bezahlt. Dies ist im Rahmen des Visa Waiver Program akzeptabel.
Nehmen wir an, dass mir eines Tages die Möglichkeit geboten wird , ein Honorar für das Reden über die Nebenkosten für Reise/Hotel hinaus zu erhalten.
Ein B-1-Geschäftsvisum deckt es anscheinend nicht ab. Was wird also eigentlich benötigt?
Wenn Sie sich darüber informieren, ist es in Ordnung, 8.000 US-Dollar für das Reden zu erhalten, wenn Sie ein Kinderbuchautor aus einem VWP-Land sind; Ich bin etwas verwirrt über den Ausgang dieser Geschichte.
Ihre Verwirrung entsteht, weil das Honorar von Mem Fox von einer gemeinnützigen Organisation bezahlt wurde. Solche Zahlungen sind für B-1-Besucher nur zulässig, wenn sie von gemeinnützigen Organisationen, Regierungsorganisationen oder Hochschulen bezahlt werden, was die Organisatoren Ihrer "Geschäfts" -Konferenzen vermutlich nicht sind. Dies ist in 8 USC 1182(q) spezifiziert :
(q) Akademische Honorare
Jeder nach Abschnitt 1101(a)(15)(B) dieses Titels zugelassene Ausländer kann eine Honorarzahlung und damit verbundene Nebenkosten für eine übliche akademische Aktivität oder Aktivitäten (die nicht länger als 9 Tage an einer einzelnen Institution dauern) gemäß Definition annehmen der Generalstaatsanwalt in Absprache mit dem Bildungsminister, wenn eine solche Zahlung von einer in Unterabschnitt (p)(1) beschriebenen Institution oder Organisation angeboten wird und für Dienstleistungen zugunsten dieser Institution oder Organisation geleistet wird und wenn der Ausländer dies nicht getan hat solche Zahlungen oder Ausgaben von mehr als 5 Institutionen oder Organisationen in den vorangegangenen 6 Monaten akzeptiert haben.
(p)(1) hat mit der Berechnung von Lohnniveaus zu tun, daher ist es nicht sinnvoll, es hier vollständig zu zitieren, aber die Organisationen und Institutionen, die es beschreibt, sind es
(A) eine Hochschule (wie in Abschnitt 1001(a) von Titel 20 definiert) oder eine verbundene oder verbundene gemeinnützige Einrichtung; oder
(B) eine gemeinnützige Forschungsorganisation oder eine staatliche Forschungsorganisation,
Haftungsausschluss: Ich bin kein Anwalt
Mit relevanten Einschränkungen, wer ein Honorar zahlt und wie lange das Engagement dauert, habe ich unter anderem einige Quellen gefunden, die angeben, dass der B1-Status ausreichen könnte.
https://travel.state.gov/content/dam/visas/BusinessVisa%20Purpose%20Listings%20March%202014%20flier.pdf ( https://travel.state.gov/content/dam/visas/BusinessVisa%20Purpose% 20Inserate%20März%202014%20Flugblatt.pdf )
B-1 Honoraria for Academic Activities 67 FR 37727 (30. Mai 2002) ( https://www.ilw.com/articles/2002,0703-Liao.shtm )
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