Ich habe einem steuerbefreiten Kunden versehentlich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Kann ich sie einfach erstatten? [geschlossen]

Ich habe einem steuerbefreiten Kunden versehentlich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Ich erkannte dies, als ich mich darauf vorbereitete, die Umsatzsteuer an den Staat zu zahlen.

Wie ist hier die richtige Vorgehensweise? Schicke ich das versehentlich gesammelte Geld einfach an den Kunden zurück und tue (aus praktischen Gründen) so, als wäre es nie passiert? Oder sollte ich das als zu viel erhobene Umsatzsteuer melden?

Sowohl ich als auch mein Mandant befinden sich im Bundesstaat New York.

Das ist nicht gerade eine Frage der persönlichen Finanzen, oder?
Ja, ich war mir nicht sicher, in welchen Bereich ich diese Frage stellen sollte. Ich habe jedoch gesehen, dass es unter "Persönliche Finanzen und Geld" noch eine Menge anderer Umsatzsteuerfragen gibt, also dachte ich, dass es der richtige Ort sein könnte. Ich würde mich freuen, woanders nachzufragen, wenn Sie ein besseres Board kennen :-)
Ist dies nicht auch ein Forum (ish) sowohl für persönliche Finanzen als auch für Geld (im Allgemeinen)? :-)
Es ist verwirrend, aber nein. Es ist eine Website für persönliche Finanzen. Geschäfts- und Wirtschaftsfragen sind im Allgemeinen nicht zum Thema, es sei denn, es besteht eine Verbindung zu persönlichen Finanzen.
Nun, ich bin Einzelunternehmer, also ist es irgendwie persönlich :-D. Haha. Das ist okay. Punkt genommen. Gibt es eine Stack-Site für diese Art von Frage? Fragen zu Umsatzsteuer etc.?

Antworten (2)

Wenn sie ein Dokument haben, aus dem hervorgeht, dass sie die Umsatzsteuer bezahlt haben, müssen Sie ein Dokument haben, aus dem hervorgeht, dass Sie sie zurückerstattet haben. Andernfalls könnte Ihr Finanzamt feststellen, dass Sie Umsatzsteuer berechnet haben, Sie haben keinen Nachweis für die Rückerstattung, es sieht also sehr nach Steuerhinterziehung aus. Ich würde mal beim Finanzamt anrufen was die dazu sagen.

Ich habe gerade mit dem NYS Sales Tax Information Center gesprochen und sie sagten: "Erstatten Sie es einfach und reichen Sie es dann ein, als hätten Sie es nicht eingezogen."

Ja – Sie können die Umsatzsteuer erstatten und Ihre Steuererklärung anpassen. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie der Wiederverkäufergenehmigung Ihres Kunden in den Akten haben.

Wenn der verkaufte Artikel für den eigenen Gebrauch (anstatt für den Weiterverkauf) bestimmt war, ist Umsatzsteuer fällig, also sollten Sie sich beim Kunden erkundigen und ihn fragen, was er tun möchte.

Es war eine Website, also ist es definitiv für den eigenen Gebrauch; nicht weiterverkaufen. Ist es in Ordnung, wenn ich sie einfach zurückerstatte und (bei meiner Zahlung an den Staat) einfach so tue, als ob sie nie eingezogen worden wäre?