Frage
Qualifizieren sich einige oder alle Geschäftseinnahmen aus meinem Geschäft in Wyoming als Einkünfte aus New Yorker Quellen, während ich physisch in NY präsent bin?
Hintergrund
Ich betreibe ein IT-Beratungsunternehmen (LLC mit S-Corp Election) mit Büros und zwei Mitarbeitern in Wyoming und bin in Wyoming ansässig. Ich besuche NY für 4 Monate im Sommer und arbeite von zu Hause aus (Computer am Küchentisch). Ich erhalte ein Gehalt (W2-Lohn) sowie Geschäftseinkünfte. Ein Teil meiner Zeit ist kostenpflichtig.
Meines Wissens nach sind die W2-Löhne während des gesamten Zeitraums meines Besuchs in NY steuerpflichtig, aber ich bin mir nicht sicher, ob meine während dieser Zeit erzielten Geschäftseinkünfte als Einkommen aus New Yorker Quellen gelten (und daher steuerpflichtig sind). Ich habe dort kein Büro. Ich habe die Anweisungen von der New Yorker Website gelesen, habe aber Probleme, sie auf mein Szenario anzuwenden.
Geschäftstätigkeiten
Als gebietsfremder Einzelunternehmer oder Personengesellschaft üben Sie ein Geschäft, einen Handel, einen Beruf oder eine Beschäftigung im Bundesstaat New York aus, wenn Sie (oder Ihr Unternehmen):
- ein Büro, ein Geschäft, ein Geschäft, ein Lager, eine Fabrik, eine Agentur oder einen anderen Ort im Bundesstaat New York besetzen, haben, unterhalten oder betreiben, an dem die Geschäfte des Unternehmens systematisch und regelmäßig durchgeführt werden; oder
- eine Reihe von Handlungen oder Transaktionen im Bundesstaat New York mit Regelmäßigkeit und Kontinuität zum Zwecke des Lebensunterhalts oder Gewinns durchführen, im Unterschied zu isolierten oder zufälligen Transaktionen.
Haftungsausschluss
Ich beabsichtige, dies mit einem CPA/EA zu überprüfen, hoffe aber, einen allgemeinen Eindruck davon zu bekommen, wie die Dinge funktionieren, bevor ich jemanden stundenweise bezahlen muss.
4 Monate von Ihrer Küche aus zu arbeiten, klingt nicht nach einer isolierten oder zufälligen Transaktion. Ich denke also, dass dieses Einkommen von NYS (und NYC / Yonkers, wenn sich die Küche in diesen Städten befindet) besteuert werden würde.
Als gebietsfremder Einzelunternehmer oder Personengesellschaft
Sie sind kein Einzelunternehmer oder Mitglied einer rechtsfähigen Personengesellschaft. Sie sind Angestellter in einem Unternehmen.
Erfordert die Art Ihrer Arbeit, dass Sie regelmäßig in New York präsent sind? Wenn Sie aus persönlichen Gründen in New York sind, machen Sie einfach Telearbeit. Sie müssen für Ihr W-2-Einkommen persönlich Steuern zahlen, aber Ihre Geschäftseinheit ist nie aus Wyoming weggezogen. Wäre dies nicht der Fall, müssten Unternehmen in jedem Staat, in dem sie einen Telearbeiter haben, Körperschaftssteuer zahlen.
Ich lebe zum Beispiel in Florida, arbeite aber als Telearbeiter zu einem Unternehmen in Michigan. Zahlt mein Arbeitgeber die Gewerbesteuer in Florida? Natürlich nicht.
Ihr Unternehmen würde New York nur schulden, wenn die Art des Geschäfts eine beständige und regelmäßige Geschäftspräsenz in New York erfordert, z. B. das Unterhalten eines Büros für einen Teil des Jahres, damit Kunden Sie sehen können.
wenigadv
Jesse
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Jesse
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