Gilt ein Hotel für Langzeitaufenthalte als „Wohnquartier“ für das New Yorker Steuerformular IT-203?

Ich war letzten Sommer für ungefähr 3 Monate für ein Praktikum in New York City. Während dieser Zeit lebte ich in einem Hotel für Langzeitaufenthalte (in NYC).

In Punkt H des New Yorker Steuerformulars IT-203 wird gefragt, ob ich „während irgendeines Teils des Jahres 2017 Wohnraum für [meinen] Gebrauch im Staat New York zur Verfügung hatte“. Zählt das Hotel für Langzeitaufenthalte als „Wohnquartier“?

Antworten (1)

Beim Lesen der Anweisungen wird Folgendes festgestellt:

Zu diesen Wohnräumen gehören ein Haus, eine Wohnung, eine Genossenschaft oder andere Wohnräume, die für die ganzjährige Nutzung geeignet sind und von Ihnen oder Ihrem Ehepartner unterhalten oder bezahlt werden, oder alle Wohnräume, die für Ihre Nutzung durch eine andere Person oder Familie unterhalten werden Mitglied oder Arbeitgeber.

Vielleicht weiß jemand, der sich mit den New Yorker Regeln besser auskennt als ich, aber ich würde vorschlagen, dass ein Hotel für Langzeitaufenthalte möglicherweise für die ganzjährige Nutzung geeignet ist. In diesem Fall denke ich, dass es keinen Unterschied in Ihren Steuern machen wird - Sie sagten, Sie blieben nur drei Monate dort, also werden Sie kein ganzjähriger Einwohner sein, da Sie weniger als 183 Tage dort waren - also sollten Sie vorsichtig sein und füllen Sie Zeitplan B aus.

Andererseits ist ein normales Hotel möglicherweise auch „ganzjährig nutzbar“.
Hotels werden ganzjährig genutzt; Eine einzelne Person bleibt einfach nicht so lange. Ich denke, nicht ganzjährige Nutzung bezieht sich auf Dinge wie nicht winterfeste Hütten oder Strandhütten, die im Winter nicht als bewohnbar gelten würden. (Wenig oder keine Wärme oder Isolierung usw.).
Aber er nimmt bereits an zwei Hotels für Langzeitaufenthalte teil.