Ist die staatliche Steuerrückerstattung für Gebietsfremde steuerpflichtig?

Wenn ich als Nichtansässiger (nichtansässiger Ausländer) eine staatliche Steuerrückerstattung erhalten habe, gilt das als steuerpflichtiges Einkommen?

Aus einer Antwort zur Turbotax-Unterstützung geht hervor, dass solche Einkünfte als nicht steuerpflichtig gelten. Zitieren:

Einkommensteuererstattungen von Nichtansässigen sind kein steuerpflichtiges Einkommen und müssen nicht gemeldet werden.

Ich habe jedoch Probleme, diese Informationen irgendwo zu überprüfen.

Antworten (1)

Staatliche Steuererstattungen sind nur steuerpflichtig, wenn es sich um eine Rückerstattung von staatlichen Einkommensteuergeldern handelt, die Sie in einem Vorjahr von Ihrem Einkommen abgezogen haben.

Wenn Sie 2017 einen Rückerstattungsscheck von einem Staat für Ihre staatliche Steuererklärung 2016 erhalten haben, ist dieser nur in Ihrer Bundeserklärung 2017 steuerpflichtig, wenn Folgendes zutrifft:

  • Sie haben die Abzüge in Ihrer Bundeserklärung 2016 aufgeführt und

  • Sie haben sich für den staatlichen Einkommensteuerabzug und nicht für den staatlichen Umsatzsteuerabzug entschieden.

Wenn beides zutrifft, muss mindestens ein Teil Ihrer Rückerstattung zu Ihrem Einkommen in Zeile 10 des Formulars 1040 (oder Zeile 11 des Formulars 1040NR ) hinzugefügt werden. Wenn nicht, können Sie die staatliche Steuerrückerstattung ignorieren.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Anwohner sind oder nicht.


Der Grund, warum Ihre staatliche Steuerrückerstattung bei Ihrer Bundeserklärung steuerpflichtig wäre, liegt darin, dass Sie Ihre staatlichen Steuern im Vorjahr abgezogen haben. Sie haben die gesamte staatliche Steuer abgezogen, die Sie bei Ihrer Bundeserklärung gezahlt haben, aber dann hat Ihnen der Staat einen Teil davon zurückgeschickt, was bedeutet, dass Sie mehr abgezogen haben, als Sie dem Staat wirklich schuldeten. Die Fed möchte, dass Sie jetzt den Betrag versteuern, den Sie letztendlich nicht an den Staat gezahlt haben.

Wenn Sie Ihre staatlichen Steuerzahlungen im Vorjahr nicht von Ihrer Bundeserklärung abgezogen haben, haben Sie keinen Grund, Ihren staatlichen Erstattungsscheck zu Ihrem Einkommen hinzuzufügen, da Sie bereits im Vorjahr Steuern auf dieses Geld gezahlt haben.