Einkommensteuererklärung für nichtansässigen Ehepartner?

Wenn jemand verheiratet ist und sein Ehepartner kein US-Bürger ist, nicht in den USA lebt und keine Sozialversicherungsnummer hat, wie wird er dann eine Steuererklärung einreichen? Soll er als Alleinstehender, Verheirateter zusammen, Verheirateter getrennt oder als Haushaltsvorstand eine Steuererklärung abgeben?

Es gibt den folgenden Link, der besagt, dass eine nichtansässige Ehegattin als Ansässige behandelt wird, sich aber bezüglich der Steuersituation nicht sicher ist, weil sie keine Sozialversicherungsnummer hat und in ihrem Wohnsitzland Steuern einreichen wird: http://www.irs.gov/Individuals/International -Steuerzahler/Nichtansässiger-Ehepartner-als-Ansässige behandelt

Ihr Ehepartner wird steuerlich als nichtansässiger angesehen.

Antworten (2)

Soll er als Alleinstehender, Verheirateter zusammen, Verheirateter getrennt oder als Haushaltsvorstand eine Steuererklärung abgeben?

Sie können sich dafür entscheiden , als „verheiratete gemeinsame Anmeldung“ einzureichen, aber dann wird der Ehepartner als US-Steuerinländer behandelt und mit seinem/ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Ansonsten - je nach den Umständen entweder „getrennt meldend“ oder, falls zutreffend, als „Haushaltsvorstand“. Definitiv nicht so Single.

SSN hat nichts mit der Steuerpflicht zu tun.

Ich gehe davon aus, dass Ihr Ehepartner für Steuerzwecke ein gebietsfremder Ausländer ist (die Definitionen von gebietsansässigen Ausländern sind wirklich kompliziert, aber es klingt wahrscheinlich, dass sie es nicht ist).

Um als Verheiratete gemeinsam einzureichen, müssen beide Personen steuerlich ansässig sein. Da Ihr Ehepartner kein Einwohner ist, bedeutet dies, dass Sie als Ehegatte separat einreichen müssen (oder Haushaltsvorstand, falls zutreffend). In den Anweisungen des Formulars 1040 heißt es, „NRA“ in das Feld für die Sozialversicherungsnummer für den anderen Ehepartner einzutragen, wenn sie bei der separaten Einreichung keine haben.

Es gibt eine Wahl, die Sie durchführen können, die als nicht ansässiger Ehepartner behandelt wird. Wenn Sie beide diese Wahl treffen, wird Ihr Ehepartner für Steuerzwecke als ansässiger Ausländer behandelt, und Sie beide müssen gemeinsam als Verheiratete einreichen. Beachten Sie, dass eine Einwohnerin zu sein bedeutet, dass ihr gesamtes weltweites Einkommen den US-Steuern unterliegt, sie jedoch möglicherweise einige oder alle US-Steuern auf ihr Einkommen mithilfe des Ausschlusses ausländischer Erwerbseinkommen reduzieren kann (da sie sich die meiste Zeit nicht in den USA befindet). Jahr) und/oder die ausländische Steuergutschrift (weil sie in ihrem Heimatland Steuern bezahlt hat). Da sie keinen Anspruch auf eine SSN hat, beantragt sie gleichzeitig mit der Einreichung der Steuererklärung eine ITIN (mit Formular W-7).