In Bezug auf den Hadith unten und die Ayah [23:5-7]

Dieser Hadith besagt:

„Alles, was Allah in Seinem Buch erlaubt hat, ist halal, was Er verboten hat, ist haram, und was immer Er geschwiegen hat, ist vergeben, also nehmt Allahs Verzeihung an, denn Allah war nicht vergesslich.“

Dann rezitierte er diesen Vers: ‚Und dein Herr ist niemals vergesslich‘ [Maryam 19:64].“ Dieser Hadith wurde von Shaykh al-Albaani (möge Allah ihm barmherzig sein) als Sahih in al-Silsilah al-Sahiha (5/325) eingestuft und auf S. 14 von Ghaayat al-Maram.

und bezüglich der Aya:

"Und diejenigen, die ihre Geschlechtsteile schützen, außer ihren Frauen oder denen, die ihre rechten Hände besitzen, denn sie werden in der Tat nicht beschuldigt werden - aber wer darüber hinaus sucht, dann sind das die Übertreter." [23:5-7]

Ist es nicht möglich, dass, wenn Allah (SWT) nichts über Masturbation sagte, es bedeutet, dass er den Akt der Masturbation verzeihen wird, weil es niemals AUSDRÜCKLICH von Masturbation spricht, nur von Handlungen mit einer anderen Person.

„Wer darüber hinaus sucht“ spricht eine andere Option an, siehe zum Beispiel Sünde und Strafe für die Verwendung von Sexspielzeug? für eine Deutung

Antworten (3)

Sie lesen Ihre eigenen Worte in den Hadith hinein. Es steht nirgendwo, dass Haram-Dinge ausdrücklich genannt werden müssen, nur dass, wenn etwas nicht verboten ist (direkt oder indirekt in irgendeiner Weise), Sie auf Allahs Vergebung hoffen können. Selbstbefriedigung wird nicht direkt genannt, aber rational miteinbezogen in: „ Aber wer darüber hinaus sucht “.

Nehmen Sie dieses Beispiel. Du machst eine Ansage: „Niemand soll mich nach 20 Uhr anrufen“ Und ich rufe dich an und sage: „Hey, du hast nicht explizit gesagt, dass Ryan dich nicht anrufen soll“. Was wird Ihre Antwort sein? Sie werden sagen: Ryan ist in Ihrer Aussage enthalten: "Niemand"

Wir können auch sagen, dass Allah (SWT) über Intimität mit anderen Menschen spricht ... und nicht mit dir selbst
aber das ist auch richtig, ich kann dem nicht widersprechen ... also ja, du hast Recht (Entschuldigung für den zweiten Kommentar, der den ersten Kommentar anscheinend nicht bearbeiten kann)

Dies ist ein Fall, in dem alles verboten ist, außer was ausdrücklich erlaubt ist. Die Ayah ist darüber klar:

„Und diejenigen, die ihre Geschlechtsteile schützen, außer vor ihren Frauen oder denen, die ihre rechte Hand besitzt, denn sie werden in der Tat nicht beschuldigt werden – aber wer darüber hinaus sucht, das sind die Übertreter.

Allah verbietet ausdrücklich alles außer Ehefrauen oder solche, die ihre rechte Hand besitzt. Allah schweigt darüber nicht, also wird es nicht vergeben.

Asalam u alikum,

Sie haben Recht, Masturbation wurde im Koran nicht ausdrücklich erwähnt, aber Sie müssen den Prozess dieses Falls berücksichtigen. Sie werden in fast allen Situationen ein Bild/Video benötigen, das als Material eingestuft wird, um eine solche Handlung durchzuführen. Pornografie ist haram-Material, weshalb es haram ist, es anzusehen. Es könnte „Makruh“ (unbeliebt) sein, aber es wird nicht empfohlen.

Ja, aber es ist möglich, ohne die Bilder/Videos zu masturbieren. Allah erlaubte uns, über schlechte Dinge nachzudenken, solange es nicht in die Tat umgesetzt wird, und es ist auch makruh (nicht gemocht), über schlechte Dinge nachzudenken, weil es zur Handlung der besagten sündigen Sache führen könnte. Erlaubt ist es aber trotzdem.