Inder, der in der US-Steuererklärung als Einwohner in beiden Ländern arbeitet

Ich bin letzten Oktober von Indien in die USA gezogen, ich hatte während des Geschäftsjahres mehr als 180 Tage in Indien verbracht 2014-2015.

Ich bin auch berechtigt, für Steuerzwecke in den USA als Einwohner behandelt zu werden, da ich hier mehr als 155 Tage im Jahr 2015 sowie mehr als 30 aufeinanderfolgende Tage verbracht habe.

Ich hatte den Eindruck, dass ich mich als Einwohner an einem der Orte anmelden muss, nicht an beiden. Ich habe um eine Verlängerung gebeten, um die US-Steuern für 2014 als Einwohner einzureichen, aber der Steuerberater in Indien sagt mir, dass ich nicht als Nicht-Resident in Indien einreichen kann.

Ich möchte verstehen, was meine Steuerpflichten sind und wie kann ich eine Doppelbesteuerung vermeiden?

Ich bin in einer ähnlichen Situation. Wir zahlen in den USA unterschiedliche Steuern. Bei welchen US-Steuern werde ich entlastet (Bundessteuer, Sozialversicherungssteuer, staatliche Steuer, mittlere Steuer).

Antworten (1)

Da Sie mehr als 182 Tage in Indien verbracht haben, gelten Sie für steuerliche Zwecke für das Geschäftsjahr vom 1. April 2014 bis 31. März 2015 als Inder mit Wohnsitz in Indien. Indien besteuert das globale Einkommen. Daher muss Ihr Einkommen in den USA für den Zeitraum vom Oktober 2014 bis zum 31. März 2015 in Indien berücksichtigt werden.

Da die USA und Indien ein duales Steuervermeidungsabkommen (DTAA) haben, können Sie in Indien eine Steuererleichterung für die bereits in den USA auf das US-Einkommen gezahlten Steuern beantragen. Sie müssten nur die Differenz zahlen, wenn Sie weniger bezahlt haben. Zum Beispiel, wenn die Steuern laut US 1000 Rupien betragen, und laut Indien 1100 Rupien, zahlen Sie nur 100 Rupien. Wenn es laut Indien nur 900 Rupien sind. Es gibt keine Maßnahmen.

Danke für die Antwort @Dheer, wäre es also in Ordnung, wenn ich meinen Wohnsitz in den USA und in Indien einreiche, und ich sollte in der Lage sein, eine Entlastung basierend auf der Differenz zu beantragen? Würde das über eine Steuererklärung passieren oder kann ich das bei der Steuererklärung selbst geltend machen?
@nikhil Ja, Sie können bei beiden einen Wohnsitz einreichen. Sie müssen nur die Differenz zahlen und den Entlastungsbetrag zum Zeitpunkt der Ankunft/Einreichung der Steuern geltend machen.