W8-BEN für die Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen auf Dividenden für einen Einwohner Indiens

Ich bin eine Einzelperson mit Wohnsitz in Indien und werde das Formular W8-BEN ausfüllen, in dem ich Hilfe beim Ausfüllen des Abschnitts benötige PartII: Claim of Tax Treaty Benefits(Punkte 9 und 10):

Ab sofort behält mein Steuereinbehaltungsbeauftragter 30 Prozent der Dividendenzahlung ein, da ich in Punkt-10 nichts eingetragen habe . Aber wenn man sich den Vertrag zwischen Indien und den USA ansieht, ARTICLE 10, Paragraph-2 wird darin erwähnt:

Diese Dividenden können jedoch auch in dem Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, und nach den Gesetzen dieses Staates besteuert werden, aber wenn der Nutzungsberechtigte der Dividenden eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person ist Die so erhobene Steuer darf nicht überschreiten:

(a) 15 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine Gesellschaft ist, die mindestens 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft besitzt, die die Dividenden zahlt;

(b)25 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.

Muss ich also den Quellensteuersatz angeben 25%und ihn unter DTAA zurückfordern, während ich eine Einkommensteuererklärung in Indien einreiche? Oder kann ich eine Quellensteuer schreiben, 0%da ich in Indien sowieso Steuern nach Einkommensplattensatz zahlen werde?

Antworten (1)

Sie müssen den Quellensteuersatz mit 25 % angeben und dabei die Klausel zitieren, die Sie in Ihre Frage aufgenommen haben. Sie können den ausländischen Makler nicht dazu bringen, 25 % der Dividende einzubehalten und diese auf Ihre indische Rendite geltend zu machen. Soweit ich weiß, sollten Sie, wenn Sie Ihre US-Erklärung als Nichtansässiger (1040NR oder 1040 NR-EZ) einreichen, Ihre Steuern gemäß den US-Steuerklassen berechnen und alle zu viel gezahlten Steuern geltend machen. Bei Ihrer indischen Steuererklärung sollten Sie eine Steuergutschrift für die auf diese Dividende gezahlten US-Steuern beantragen.