Ist eine Staatsbürgerliche Integrationsprüfung für (Nicht-EU-)Ehefrau eines italienischen Staatsbürgers erforderlich, um ihm in die Niederlande zu folgen?

Ich bin italienischer Staatsbürger und wohne und arbeite in den Niederlanden. Meine Frau ist Brasilianerin. Muss sie eine „Prüfung zur staatsbürgerlichen Integration“ bestehen, um zu mir in die Niederlande zu kommen und einen Aufenthaltsantrag zu stellen?

Laut ind.nl erfordert das Verfahren zur Erlangung einer "Aufenthaltserlaubnis" oder "mvv" eine solche Prüfung. Aber um eine „Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt“ (die speziell für Familienangehörige von EU-Bürgern gilt) zu erhalten, wird keine solche Anforderung erwähnt.

Soweit ich weiß, sind dies zwei alternative Möglichkeiten für ihren Aufenthalt: eine allgemeinere, eine andere unter den EU-Gesetzen zur "Freizügigkeit". Ist das richtig?

Ist diese Prüfung in unserem Fall dann wirklich nicht notwendig (wenn wir den Weg "Bescheinigung des rechtmäßigen Aufenthalts" gehen)?

Antworten (1)

Ihr Verständnis ist richtig, es gibt zwei Wege und Ihre Frau würde tatsächlich in jedem Fall ein anderes Dokument erhalten, wobei der EU-Bürger-Familienstatus in der Regel in mehrfacher Hinsicht vorteilhafter ist. Ein staatsbürgerlicher Integrationskurs (oder Sprachtest, wie er in anderen Ländern/Situationen oft verlangt wird) sollte für Ihre Ehefrau nicht erforderlich sein, aber Sie müssen nachweisen, dass Sie als Zusammenführender gemäß den EU-Freizügigkeitsbestimmungen das Recht haben, sich in den Niederlanden aufzuhalten (z. B. dass Sie einen Job haben ).

Da viele Menschen den Unterschied zwischen z. B. und ie nicht verstehen, möchte ich darauf hinweisen, dass die Ausübung einer Arbeitsstelle eine der wenigen Möglichkeiten ist, wie ein Bürge im Rahmen der Freizügigkeitsbestimmungen das Aufenthaltsrecht im Land erlangen kann.
@phoh Danke! Ich habe einen Link zu einer anderen Frage dazu hinzugefügt.