Hat der rab-al-mal in einem in Mudarabah ansässigen Unternehmen das Recht zu wissen, in welche Unternehmen der Mudarib das Kapital investiert? Wenn zum Beispiel der Mudarabah-Vertrag eindeutig verlangt, dass der Mudarib das Geld nur in bestimmte (Halal-)Unternehmen investiert, er sich aber nach Erhalt und Arbeit mit dem Kapital weigert, dem Rab-al-Mal zu offenbaren, in was es tatsächlich investiert wird oder Woher der Gewinn (falls vorhanden) eigentlich kommt, wie ist das Urteil darüber?
Laut der Bank Negara Malaysia hat der Rabb-al-Mal „ein Recht auf Zugang zu angemessenen Informationen über das Mudarabah-Unternehmen“. [ Scharia - Standard zu Mudarabah § 10.5 ] . Obwohl dies als Scharia-Standard eingestuft wird, geht es nicht näher darauf ein, wie dieses Urteil abgeleitet wird oder was genau „angemessene Informationen“ sind.
Ich habe jedoch aus verschiedenen anderen Quellen gelesen, dass ein intransparenter Mudarabah - Vertrag aufgrund der unsicheren Natur des Vertrags, wenn nicht sogar verboten, zumindest dringend davon abgeraten wäre; Es gibt keinen Mangel an Beweisen in der Hadith-Literatur, die Gharar verbieten (z. B. unsichere Verkäufe wie der Kauf von Früchten, bevor sie reif sind, oder der Kauf von Fisch, während er noch im Wasser ist), wo der Käufer bis nach der Transaktion keine Kenntnis davon hat, was er kauft ist komplett.
Im Fall des rabb-al-mal hat er das Recht zu wissen, was er „kauft“ (sprich: investiert in) und hat die volle Autorität, genau festzulegen, in was der Mudarib investieren kann oder nicht, wenn er den Mudarabah- Vertrag abschließt . Und wenn sich herausstellt, dass der Mudarib das Kapital auf eine nicht vom Rabb-al-mal genehmigte Weise angelegt hat, handelt er sehr vertragsbrüchig. Mir ist keine Meinungsverschiedenheit zu diesen beiden Punkten bekannt.
Um auf den obigen BNM-Standard zurückzukommen, scheint es wahrscheinlich, dass „angemessene Informationen“ das sind, was erforderlich ist, um Unsicherheit seitens des Rabb-al-Mal zu vermeiden , was genug ist, um zu bestätigen, dass der Mudarib gemäß dem funktioniert Vertrag zu erfüllen und für eine angemessene Verteilung des Gewinns zu sorgen.
Ich weiß jedoch nicht, wie allgemein akzeptiert dieses Urteil sein würde; Alle Quellen, die ich untersucht habe, stammen aus dem malaysischen Modell des islamischen Finanzwesens, von dem bekannt ist, dass es sich von anderen islamischen Finanzmodellen (z. B. in der arabischen Welt) unterscheidet.
Abgesehen davon kenne ich keinen Grund, warum Sie nicht einfach Transparenz als Teil des Mudarabah- Vertrags selbst fordern können. Der Mudarib wäre dann ausdrücklich verpflichtet, solche Informationen als Teil seiner vertraglichen (und nicht der Scharia-) Pflichten bereitzustellen.
Azik Abdullah
Mudarabah
,mudarib
undRab-Al-Maal
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