Ist es haram, über die nachlässigen Angestellten unseres Vaters zu Hause zu sprechen?

Mein Vater besitzt ein Geschäft, er erzählt uns von seinem Geschäft und der Nachlässigkeit seiner Arbeiter zu Hause. Ist es haram für ihn, dies zu tun? Und ist es haram, wenn wir zu Hause darüber diskutieren? Ich meine, er erzählt uns von seinen Arbeitern, ist das falsch?

Antworten (1)

Hier ist die Definition von Verleumdung , die der Prophet gegeben hat:

Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Weißt du, was üble Nachrede ist? Sie (die Gefährten) sagten: Allah und Sein Gesandter wissen es am besten. Daraufhin sagte er (der Heilige Prophet): Verleumdung impliziert, dass Sie auf eine Weise über Ihren Bruder sprechen, die ihm nicht gefällt. Es wurde zu ihm gesagt: Was ist Ihre Meinung dazu, wenn ich tatsächlich (das Versagen) bei meinem Bruder finde, das ich erwähnt habe? Er sagte: Wenn (dieser Fehler) tatsächlich (in ihm) gefunden wird, was Sie behaupten, haben Sie ihn tatsächlich verleumdet, und wenn das nicht in ihm ist, ist es eine Verleumdung. - Sahih Muslim 2589 ( sunnah.com )

Das Stellen der Frage impliziert, dass die Mitarbeiter dieses Gespräch nicht mögen würden. Wenn Sie genau herausfinden können, um wen es in der Diskussion geht, stimmt sie mit dieser Definition überein und kann als Verleumdung angesehen werden (oder der Verleumdung ausreichend nahe kommen, um sich davon fernzuhalten).

Allerdings wäre es keine Verleumdung, wenn die Mitarbeiter ausreichend anonym sind:

Wenn keine Gefahr besteht, dass irgendjemand herausfindet, über wen gesprochen wird, und wenn es einen echten Nutzen bringt, die Angelegenheit zu erzählen – wie ein Beispiel zu geben oder den Menschen eine wertvolle Lektion zu erteilen, dann ist es zulässig. – Der Islam heute

Der Hadith sagt: "Verleumden impliziert, dass Sie auf eine Weise über Ihren Bruder sprechen, die er nicht mag", nicht "über jemanden auf eine Weise zu sprechen, die er nicht mag, stellt Verleumdung dar"; es klingt nach einer notwendigen Bedingung, nicht nach einer hinreichenden.