Ist meher auch nach einer von der Ehefrau geforderten Scheidung zahlbar?

Manchmal wird das meher zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht oder nicht vollständig gegeben, sondern der Mann verspricht, das meher zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten.

Diese Frage bezieht sich auf die Situation, in der die Frau die Scheidung von ihrem Ehemann verlangt und der Ehemann beschließt, sie gehen zu lassen: Ist die Bereitstellung des vollständigen Meher für den Mann immer noch obligatorisch?

Antworten (2)

Laut Jafari ist Fiqh Mahr ihr Recht, dem ihr Ehemann verpflichtet bleibt, es sei denn, die Frau vergibt es (z. B. im Falle einer Khul-Scheidung oder Mubarat-Scheidung).

Und sollte in jeder Situation bezahlt werden und kann sogar per Klage legal zur Zahlung aufgefordert werden. Es sei denn, die Frau verzeiht es freiwillig. Dies kann jedoch von den Gesetzen des jeweiligen Landes abhängen. Zum Beispiel wird im Iran der Betrag von meher in der Heiratsurkunde als Rechtsdokument eingetragen und die Frau kann den Ehemann verklagen, weil er ihn vor oder nach der Scheidung nicht bezahlt hat. Es ist wie jede andere gesetzliche Schuld.

Der Islam empfiehlt, so schnell wie möglich bezahlt zu werden, auch wenn keine Scheidung stattfindet, sowie alle anderen Schulden. Es gibt einige Hadithe, die besagen, dass das Verbleiben unter Schulden Makrook ist (vom Islam nicht gemocht).

Ref:

http://www.al-islam.org/marriage-handbook/6.htm#6

Koran sagt:

"

[4:4] Sahih International

Und gib den Frauen [bei der Heirat] ihre [Braut-] Geschenke gnädig. Aber wenn sie dir bereitwillig etwas davon aufgeben, dann nimm es in Befriedigung und Leichtigkeit.

Ich schätze die Recherche und Antwort von @Ahmadi, aber ich war nicht 100 % zufrieden. Ich möchte die Antwort weiter ausdehnen.

Ich habe 2 verschiedene Perspektiven, nach beiden Perspektiven sollte die Mahr der Braut auch nach der Scheidung gegeben werden (auch wenn es von der Frau verlangt wird).

Erste Perspektive:

Es ist am besten, Mahr zum Zeitpunkt der Eheschließung zu geben. Wenn Sie dies nicht können, wird es für Sie fällig. Also, selbst wenn Sie sich scheiden lassen (egal von wem), sollte der Braut der fällige Betrag ausgezahlt werden.

Zweite Perspektive: Wenn Sie Mahr zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht geben, dann versprechen Sie , es später zu geben. Gemäß dem ersten Vers der Surah al-Ma'idah rief Allah die Gläubigen auf:

"O ihr, die ihr glaubt! Erfüllt eure Versprechen." [5:1] : Quelle

Egal, ob Sie sich scheiden lassen, Sie müssen Ihr Versprechen einlösen.