Kann sich eine Frau scheiden lassen, wenn sie nicht in der Lage ist, die Mahr zurückzugeben?

Khul' , auch Khula genannt, ist ein Verfahren, durch das sich eine Frau im Islam von ihrem Ehemann scheiden lassen kann, indem sie die Mitgift ( Mahr ) zurückgibt, die sie von ihrem Ehemann erhalten hat.

Dies wirft ein Problem auf, wenn sie das Mahr nicht hat, z. B. wenn sie es wohltätigen Zwecken geschenkt oder etwas damit gekauft hat. Der Mahr könnte ursprünglich $X gewesen sein, aber sie hat einfach keine $X, um zu ihrem Ehemann zurückzukehren (sollte sie Khula suchen).

Frage : Kann sich eine Ehefrau scheiden lassen, wenn sie nicht in der Lage ist, die Mahr zurückzugeben?

Ich frage mich nur, welcher Mechanismus in dieser Situation vorhanden wäre, wenn überhaupt. Es scheint, als könnte sie stecken bleiben.

Ich denke, es bedeutet, die Scheidung zu suchen , die Scheidung zu geben . Vielleicht habe ich die Frage nicht ganz verstanden, aber man kann immer gleich Mahr bezahlen, wenn sie nicht genau das Ding hat.
Interessanterweise besagt Abschnitt n5.0 des Vertrauens des Reisenden, der sich mit Khul befasst, nicht, dass der zurückzuzahlende Betrag mit dem Mahr übereinstimmen muss. n5.5 besagt, dass, wenn die Khul ohne einen festgelegten Betrag stattfindet, die Frau das schuldet, was eine Frau ihres Status normalerweise als Mahr erhalten würde. Scheinbar können der Ehemann und die Ehefrau den Betrag bestimmen, den sie für die Khul schulden, was zu der Tatsache passt, dass Khul [einvernehmliche Scheidung] nur mit Zustimmung des Ehemanns möglich ist (im Gegensatz zu Talaq [einseitige Scheidung durch den Ehemann] und Fasakh [ Auflösung der Ehe durch Gerichtsbeschluss]).
Dies kann auch relevant sein. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Kommentare die Frage abdecken, also hinterlasse ich sie als Kommentare.

Antworten (1)

TL;DR : Ein Ehemann kann Khul' verweigern, unabhängig davon, ob die Ehefrau in der Lage ist, die Mahr zurückzuzahlen oder nicht. Einer der Gründe, warum ein Ehemann khul' ablehnen kann, ist die Unfähigkeit der Ehefrau, dem Ehemann eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Normalerweise erfordert khul' die Rückgabe eines Betrags in Höhe des Mahr, aber der Ehemann kann einem geringeren Betrag zustimmen.


Es scheint, dass der Mahr normalerweise der zurückzugebende Betrag ist.

Khul' ist, wenn eine Frau die Scheidung verlangt, wenn sie ihren Ehemann aus irgendeinem Grund nicht mag. Sie kann ihm das Brautgeld zurückgeben, das er ihr gegeben hat.
IslamWeb

Dies scheint auf den Hadith Sunan an-Nasa'i 3463 [Grad: sahih] zurückzuführen zu sein. Es gibt jedoch Fatawa, die sagen, dass dies keine strikte Anforderung ist:

Es steht dem Mann und seiner Frau frei, eine geringere Entschädigung zu vereinbaren. Die meisten Gelehrten stimmen darin überein, dass die Entschädigung mehr sein kann als die Mahr selbst, aber einige Gelehrte sagen, dass dies nicht zulässig ist.
Dar Al-Ifta (siehe auch Islam Q&A )

Die Fatwa von Dar Al-Ifta geht weiter

Ein Mann, der als Mahr nichts zu geben hat, darf nicht beleidigt sein, wenn seine Heiratsanträge abgelehnt werden. Ebenso darf sich eine Frau, die ihren Ehemann nicht für den Verlust entschädigen kann, der ihm durch die Beendigung der Ehe droht, nicht benachteiligt fühlen, wenn er sich weigert . Aber in diesen Angelegenheiten wird empfohlen, anderen gegenüber Nachsicht und Freundlichkeit zu zeigen. Auch wenn wir mit der Auflösung der Ehe unzufrieden sind, sollten wir als Gemeinschaft versuchen, ihr zu helfen.
Dar Al-Ifta

Dies bedeutet, dass der Ehemann die Scheidung ablehnen kann, wenn sie es sich nicht leisten kann. Sie kann es dann vor ein Scharia-Gericht bringen; siehe eine andere Dar Al-Ifta Fatwa für die technischen Details.

Eine Darul Iftaa-Fatwa beschreibt den Fall, dass der Ehemann schuld ist:

Die Fuqaha erklären jedoch, dass es für ihn unzulässig ist, eine finanzielle Zahlung als Gegenleistung für eine Scheidung zu verlangen, wenn der Ehemann schuld war und es sein Fehlverhalten war, das zum Scheitern ihrer Ehe führte.
Darul Iftaa

Im Falle von Unterdrückung betrachten einige Gelehrte eine Entschädigung als haram für den Ehemann, basierend auf (4:19-20) „Und mache ihnen keine Schwierigkeiten, einen Teil von dem, was du ihnen gegeben hast, zurückzunehmen, es sei denn, sie begehen eine klare Unmoral . Und lebe mit ihnen in Güte. ..., nimm nichts davon zurück. Würdest du es in Ungerechtigkeit annehmen und Sünde offenbaren?“ E-FCR