Ist meine Investition sicher, wenn der Broker/die Bank, die ich verwende, insolvent geht?

Ich verwende Scalable Capital als meinen Broker. Sobald ich ETFs über sie kaufe und Scalable Capital (oder die Bank, mit der sie zusammenarbeiten) in Insolvenz geht, ist meine Investition dann sicher? Ich frage mich, ob ich verschiedene Broker verwenden sollte, um meine Investitionen aufzuteilen (aber in dieselben ETFs zu investieren), oder ob es sicher ist, denselben Broker für immer größere Beträge zu verwenden?

@mhoran_psprep die Antwort auf beide ist Deutschland.

Antworten (5)

Ich bin Deutscher, aber kein Anwalt, daher kann ich das Statut der Entschädigungseinrichtung , auf das in einer anderen Antwort angespielt wird, nicht wirklich verstehen. Aber das renommierte deutsche Finanz-/Verbrauchermagazin „Finanztest“ erklärt, dass Ihre Wertpapiere Ihnen gehören und Ihre bleiben, selbst wenn Ihr Makler in Konkurs geht. Im Falle einer Insolvenz muss Ihr Makler Ihre Wertpapiere an einen anderen Makler oder eine andere Bank übertragen. Sie können sie nicht festhalten, da sie sie nicht besitzen, sondern sie nur für dich „halten“ ( verwahren ). Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie in dieser Zeit nicht länger als gewünscht auf Ihre Wertpapiere zugreifen können. ( Quelle )

Die Entschädigungseinrichtung greift, wenn Ihr insolventer Makler Sie auch betrogen hat, indem er beispielsweise Ihre Wertpapiere widerrechtlich an Dritte verliehen oder Ihr Geld für etwas anderes als die Ausführung Ihrer Aufträge verwendet hat. In diesen Fällen hat Ihr Broker oder Ihre Bank niemals Ihre Wertpapiere gehalten (oder zumindest nicht das Volumen, das Sie zu besitzen glaubten). Wenn sie also insolvent werden, gibt es nichts, was Sie an einen anderen Broker übertragen könnten. Die Entschädigungseinrichtung ist gesetzlich eingerichtet, um in diesem Fall 90 % Ihrer Ansprüche zu erstatten, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. Einzelne Institute wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken können freiwillig eine höhere Vergütung anbieten. ( Quelle)

Ihr Broker scheint in Deutschland ansässig zu sein und Portfolios anzubieten, die von deutschen Banken verwaltet werden, also sind sie tatsächlich von der Entschädigunsgeinrichtung abgedeckt , aber ich weiß nicht, ob sie ein zusätzliches Sicherheitsnetz anbieten.

Sehr nützlich, danke!
@MarkJeglic gerne geschehen. Ich habe noch ein paar Details hinzugefügt.
IANAL, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der erste Regress gegen einen Makler, der Sie betrogen hat, gegen ihn gerichtet wäre. Im Falle eines Betrugs wäre er nicht durch die Gründung einer Gesellschaft geschützt, er wäre persönlich haftbar und sein Vermögen könnte beschlagnahmt werden, um seine Schulden gegenüber dem OP (abgesehen von Gefängnis/Geldstrafen) zu bezahlen. Höchstwahrscheinlich würde die Entschädigungseinrichtung für das Geld ins Spiel kommen, das auf diese Weise nicht zurückgefordert werden konnte.
@Sjuan ja, eine Klage gegen den Makler hindert Sie nicht daran, die Entschädigungseinrichtung in Anspruch zu nehmen . Die Idee hinter Letzterem ist, eine Versicherung zu haben, falls Ihr betrügerischer Broker pleite geht. (Wortspiel unbeabsichtigt.) Ein Gericht könnte den Makler für haftbar erklären und Ihnen einen Titel verleihen, aber wenn Ihr Makler nicht zahlen kann, ist das praktisch wertlos.

Eine einfache Insolvenz oder Insolvenz eines Brokers sollte diesen Status von ETFs und Aktien, die Sie besitzen, nicht beeinträchtigen, da sie nicht Teil des Vermögens des Brokers sind. Dies unterscheidet sich vom Teilreserve-Banking , bei dem die von Ihnen eingezahlten Gelder an anderer Stelle reinvestiert werden.

Es besteht jedoch immer das Risiko, dass ein Broker unehrlich handelt und dass die Aktien, die Sie auf seiner Website angeblich gekauft haben, nie existiert haben. Oder die Eigentumsnachweise könnten falsch sein oder in der Folge verloren gehen. Gesetzliche Meldepflichten und Audits sollen dies verhindern.

Nicht jedes Bankensystem hat Mindestreserveanforderungen. Ihr Geld wird nicht „anders geliehen“, sondern die Bank schafft Geld, wenn sie Kredite vergibt. In vielen Fällen, wie z. B. in der EU, gibt es Systeme, bei denen Ihre Einlage bis zu einem bestimmten Betrag garantiert ist. en.wikipedia.org/wiki/Reserve_requirement

Es sieht so aus, als gäbe es dafür ein deutsches Garantiesystem durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen ( Zusammenfassung in Englisch oder auf Deutsch ).

(Ich spreche kein Deutsch, konnte dies aber über Wikipedia nachvollziehen, wo es als die zuständige Behörde für Maklergeschäfte erwähnt wird . Banken fallen unter ein anderes System, aber es scheint eine ähnliche Abdeckung zu haben).

Die Abdeckung ist jedoch nicht vollständig:

Die Höhe der Entschädigung, die jedem Anleger aus Wertpapiergeschäften zugesprochen wird, beträgt 90 % der Forderungen gegen das Wertpapierhandelsunternehmen (maximal 20.000 Euro). Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn die Gelder auf die Währung eines EU-Mitgliedsstaates oder auf Euro lauten. Weitere Ausnahmen sind in § 3 Abs. 2 AnlEntG geregelt.

Es gibt also eine feste Obergrenze bei 20.000 Euro Entschädigung (im Vergleich zu den oft höheren Garantien für Sparkonten) und einige Anlageformen sind möglicherweise nicht abgedeckt.

Danke schön! Ich habe etwas Ähnliches in den AGB meines Brokers gelesen, aber nicht ganz geglaubt. Das heißt, wenn ich hypothetisch 100.000 € in ETFs habe und der Broker/die Bank in Konkurs geht, könnte ich 80.000 € verlieren? Bah.
@MarkJeglic, wie die andere Antwort feststellt, besteht eine gute Chance, dass Sie - wenn es gut geführt wird - nichts verlieren würden, da Ihr Broker das Kundenvermögen gut getrennt von seinen eigenen Geldern halten sollte.
Die Entschädigungseinrichtung deckt wohl Ansprüche gegen den Makler ab. Nachdem Sie ETF vom Verkäufer (Emittenten) über den Broker gekauft haben und das Geschäft zustande gekommen ist, haben Sie keinerlei Ansprüche gegen den Broker, Sie können also auch keine Entschädigung von der Einrichtung verlangen . Meistens ist dies jedoch kein Problem, da die ETF dann Ihnen gehören.
@henning, das im verlinkten Artikel dieser Antwort erwähnte Gesetz ( gesetze-im-internet.de/eaeg/__1.html ) schließt speziell diesen Fall ein Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von Instrumenten, deren Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden.- dh das Gesetz deckt den Fall ab, in dem das Unternehmen Ihre "Instrumente" nicht an Sie zurückgeben kann.
@AnoE okay, ich bin kein Jurist, aber ich würde mich wundern, wenn dieser Anspruch auf 20.000 Euro begrenzt werden sollte, zumal der gleiche Satz besagt, dass der Investor Eigentümer dieser "Instrumente" ist und dass die Makler "hält" ( verwahren ) sie lediglich.
@henning, auch IANAL, wollte nur darauf hinweisen, dass dieses Gesetz grundsätzlich auch für die Instrumente spricht - wie Sie, würde ich das für "gute" Broker (mit einer Trennung von Kundenportfolios vs. eigenem Vermögen) erwarten ein strittiger Punkt.
@AnoE ja, ich glaube, die Entschädigung spielt nur bei Betrug eine Rolle (siehe meine Antwort), für den Konkurs ist sie irrelevant.

Maklergeschäfte können immer scheitern.

MF Global war riesig und der CEO verwendete Kundengelder – auf getrennten Konten, um schlechte Wetten abzudecken (in Euro-Anleihen-Default-Swaps, glaube ich). US-Investoren mussten auf den Abschluss des Insolvenzverfahrens warten – Jahre, um ihr Geld zu bekommen, und wenn sich herausgestellt hätte, dass nicht genug Geld vorhanden war, hätten sie anteilig verloren.

Viele Anleger in kleine Brokerhäuser verlieren ihr ganzes Geld, wenn die Brokerhäuser bankrott gehen.

Im Kleingedruckten Ihrer Kontovereinbarung steht ihr Recht, Gelder zu „verpfänden“ – sie auszuleihen.

Teilen Sie Ihr Geld auf mehrere Broker auf.

Behalten Sie ihre Bilanz im Auge.

Heben Sie gelegentlich etwas Geld ab und sehen Sie, wie reibungslos es geht. Stellen Sie sicher, dass Sie die Details der Überweisung von Geldern kennen und bereit halten.

Das Ansteckungsrisiko auf den Finanzmärkten ist mittlerweile enorm.

Schönes Beispiel. Einzelheiten zu MF Global und der Wartezeit von über 5 Jahren. siehe en.wikipedia.org/wiki/MF_Global#Settlements

ETFs befinden sich in der Regel in einer luxemburgischen SICAV (Mantelgesellschaft), die die vom ETF gekauften Aktien hält. Als Inhaber der ETF-Anteile besitzen Sie einen Teil dieser SICAV, und sie werden nicht in der Bilanz des Maklers aufgeführt, während alle Barmittel, die Sie möglicherweise auf dem Maklerkonto haben, eine Schuld des Maklers Ihnen gegenüber sind.

Allerdings hält der Makler alle Aktien seiner Kunden in großen Portfolios bei Banken oder Zentralverwahrern, und wenn der Makler in Konkurs geht, kann es Monate oder Jahre dauern, bis geklärt ist, wem welche Teile dieser Portfolios gehören.

Außerdem muss man sich die Zusammensetzung der ETFs anschauen. Normalerweise halten sie direkt Aktien oder andere Wertpapiere, aber sie könnten auch von Dritten ausgestellte Leistungszertifikate halten, und solche Zertifikate sind gefährdet, wenn der Emittent zahlungsunfähig wird.