Kann ein Nicht-EWR-Passinhaber mit einer biometrischen Aufenthaltserlaubnis (BRP), der eine EWR-Familie begleitet, an den Grenzen des Vereinigten Königreichs in die EWR-Warteschlange eintreten?

Kann ein Nicht-EWR-Passinhaber mit einer biometrischen Aufenthaltserlaubnis (BRP), der ein oder mehrere EWR-Familienmitglieder begleitet, an der Grenze zum Vereinigten Königreich in die EWR-Warteschlange eintreten?

Ich stelle fest, dass diesbezüglich mehrere Fragen gestellt wurden, die sich jedoch nicht auf diesen speziellen Fall per se beziehen:

1) Welche Warteschlange für ein unverheiratetes EU-/Nicht-EU-Paar, das gemeinsam durch die Einwanderungskontrolle des Vereinigten Königreichs reist? : Der unverheiratete Nicht-EU-Partner scheint kein BRP/unbefristetes Bleiberecht zu haben.

2) USA-Pass mit britischer Aufenthaltserlaubnis. Kann ich die EU-Pass-Linie nutzen? : Dieser bezieht sich auf einen BRP-Inhaber per se, ohne Angabe einer begleitenden EU-Familie.

Ich hoffe, dass diese Frage diese Angelegenheit für diese spezielle Kategorie von Reisenden anspricht.

Antworten (2)

Ich habe noch nie eine internationale Ankunft in Großbritannien gesehen, bei der es keinen Warteschlangenmanager gab, der die Leute dorthin führte, wohin sie gehen sollten. Als begleitendes Familienmitglied eines britischen/EU-Bürgers sind Sie im Allgemeinen in dessen Warteschlange zugelassen, aber im Zweifelsfall fragen Sie einfach die Person, die die Warteschlange leitet.

Es ist ziemlich normal, sie zu fragen, und ihr Wort zählt mehr als das, was hier gesagt wird. Die lokalen Warteschlangenverwaltungsvereinbarungen , die Sie in dieser Antwort zitieren, sind genau das.

Wahrscheinlich können sie die Maschinen ohne echten Pass nicht benutzen

Ich glaube, diese Antwort der Informationsfreiheit vom 8. Mai 2019 gibt ein „offizielles“ Licht auf diese Frage: https://www.whatdotheyknow.com/request/queue_allocation_for_britishnon .

Es steht dass

„..Nicht-EU/EWR-Passagiere, die als Familienmitglied eines britischen Staatsbürgers oder eines EU/EWR-Staatsangehörigen reisen, können sich in die EU/EWR-Warteschlange einreihen, vorbehaltlich lokaler Warteschlangenverwaltungsvereinbarungen

Dies legt nahe, dass Benutzer diese "lokalen Warteschlangenverwaltungsanordnungen" von den spezifischen Grenzstandorten unabhängig/getrennt identifizieren müssen.

Ich wäre dankbar, wenn jemand hier anhand der offiziellen Dokumente ( https://www.gov.uk/topic/immigration-operational-guidance ) oder anderer offizieller staatlicher Quellen Beweise dafür vorlegen könnte, dass es Grenzstellen tatsächlich erlaubt ist, ihre Grenzen zu setzen eigene Warteschlangenverwaltungsvorkehrungen vor Ort.

Geben Sie hier die Bildbeschreibung ein

Abgesehen davon habe ich jedoch von der Border Force (wie die britische Einwanderungsbehörde heute genannt wird) offizielle Informationen erhalten, die dies bestätigen

„An ... britischen Flughäfen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sollten Familienmitglieder, die mit ihrem direkten Familienmitglied aus dem EWR reisen, bei ihrer Familie bleiben“,

und dass sie die Öffentlichkeit fragen

„…unverzüglich mit dem Betriebsleiter zu sprechen, von dem an den wichtigsten Einreisehäfen immer einer für derartige Angelegenheiten zur Verfügung steht…“, wenn es Unzufriedenheit mit den Dienstleistungen gibt.

Geben Sie hier die Bildbeschreibung ein

Ich habe diese FoI-Anfrage gestellt. Persönlich fand ich die Antwort völlig nutzlos, weil sie nur wiederholte, was ich bereits wusste, und nicht wirklich sagte, was die "lokalen Warteschlangenverwaltungsvereinbarungen" sind. Ich habe mich nicht weiter darum gekümmert, weil die Frage für mich jetzt strittig ist, da mein Partner eine der glücklichen Nationalitäten ist, die die ePassport-Gates benutzen dürfen.