Kann eine fastende Frau ihrem nicht fastenden Ehemann helfen, während des Ramadan von Hand zu ejakulieren?

Der Ehemann fastet nicht (fastet nicht wegen Krankheit, Fieber, Husten, Medikamente), da er Medikamente einnehmen muss und Fieber hat.

Antworten (1)

Grundsätzlich ist die Herstellung des anderen Ejakulats für Ehepartner gemäß dieser Fatwa - auf Arabisch - im Islamweb # 122336 zulässig .


Beachten Sie, dass der Hauptunterschied zwischen der Ehefrau, die den Ehemann mit ihrer Hand zum Ejakulieren bringt, oder allgemeiner, Ehepartnern, die jeden oder einen von ihnen zum Ejakulieren bringen, und der Masturbation darin besteht, dass ein legaler Partner - hoffentlich bereitwillig - beteiligt ist, was bei der Masturbation nicht der Fall ist. Dies ist die verwendete Interpretation von ( 23:5-6 ):

Und diejenigen, die ihre Geschlechtsteile schützen (5)
Außer ihren Frauen oder denen, die ihre rechte Hand besitzt, denn tatsächlich wird ihnen kein Vorwurf gemacht - (6)

Was darauf basierend interpretiert werden könnte, solange ein legaler Partner (Ehepartner/Sklavin) beteiligt ist, schützen Sie Ihre privaten Teile - auf legale und halal-Weise -, da Sie sonst in einen Haram-Akt von Zina der verwickelt sein könnten Auge (Sie haben vielleicht eine Frau gesehen, die Sie mochten und masturbiert haben) usw..


Zum Beispiel präsentierten sie in der oben zitierten Fatwa diese Aussage von al-Iqna' الإقناع -Hanbali-Quelle- (Meine eigene Übersetzung ist vorsichtig):

وللزوج الاس
dahes kann sie bitten, ihn durch ihre Hand zum Ejakulieren zu bringen. (Siehe zum Beispiel hier in al-Bahutis Kommentar zu al-Iqna')

Ibn Hajar al-Haythami – Shafi’i-Quelle – definierte den Akt des „Ejakulierens mit der Hand“ in Seinem Tuhfat al-Muhatj تحفة المحتاج wie folgt (Meine eigene Übersetzung ist vorsichtig):

وهو استخراج المني بغير جماع حراما كان كإخراج بيده أو مباحا كإخراجه> بيد حليل Seiten
. wäre: eine Frau, mit der er Geschlechtsverkehr haben darf)

Dies mag auch für Fastende beim fakultativen Fasten gelten, nicht aber beim obligatorischen Fasten wie im Ramadan.

Wie hier ist die Sache wie folgt, wenn die Frau ejakuliert, würde ihr Fasten gebrochen werden, und wenn der Ehemann sie darum bittet, könnte er in eine sündige Handlung verwickelt sein. Daher kann es als unzulässig angesehen werden, sich mit ihr zu vergnügen oder sie zu bitten, ihn zum Samenerguss zu bringen, oder zumindest eine Handlung, die man aufgrund der Sünde vermeiden sollte, ein angeordnetes Fasten ungültig zu machen.

'Ala' ad-Dyn al-Mirdawi علاء الدين المرداوي (Hanbali-Gelehrter) sagte in al-Insaaf الإنصاف :

(وله الاستمتاع بها) يعني: على أي صفة كانت، إذا كان في القبل ...
قوله: (ما لم يشغلها عن الفرائض، من غير إضرار بها)، بلا نزاع ... (And he is allowed to seek pleasure with her) bedeutet: auf jeden Fall, wenn es von ihrem Vordergang war ...
(solange er sie nicht bei einer Pflichthandlung störte, ohne ihr Schaden zuzufügen) ohne jeden Streit.

Dies erklärt, warum man seine Frau, die ein obligatorisches Fasten wie im Ramadan durchführt oder Ramadan-Tage nachholt (während der nächste Ramadan zu nahe ist, als dass sie die Gelegenheit hätte, diesen Tag an einem anderen Tag nachzuholen), nicht um etwas bitten darf ihm Vergnügen oder ihn durch ihre Hand oder mehr ejakulieren lassen.

Siehe auch diese Fatwa im Islamweb # 371503

Für mich sollten sie (und er) auf das Fastenbrechen warten und auf Nummer sicher gehen. Allah weiß es am besten.
@thekamilz Dem stimme ich zu, aber die Leute begehen normalerweise eine Sünde und fragen später, es ist gut, die Grenzen und Konsequenzen zu kennen, bevor man etwas tut, das man bereuen würde.