Kann eine Frau nach dem Tod ihres Mannes eine Reagenzglasbefruchtung durchführen?

Vor ein paar Jahren hörte ich, dass ein nicht-muslimischer „Popstar“ wollte, dass die Spermien ihres Mannes für eine spätere In-vitro-Fertilisation aufbewahrt werden, da sie und ihr Mann nicht schwanger wurden und er auch Krebs hatte.

Was wäre also, wenn eine Frau ein Kind von ihrem Mann haben wollte und er leider starb, sie aber eine In-vitro- (oder Reagenzglas-) Befruchtung durchführen könnte, wäre das im Islam halal?

Und auf welcher Grundlage würde es als halal oder haram angesehen werden (zum Beispiel: weil ihr Ehemann starb, würde er (und daher „Geschlechtsverkehr“ mit ihm oder seinen Spermien) für sie als haram angesehen werden)?

Was wäre, wenn sie es zum Beispiel täte, obwohl sie wusste, dass er sterben würde?

Ich denke, dies könnte auch ein wichtiges Thema für Erbschaftsangelegenheiten ('idah) sein!

Nikah ist nach dem Tod ungültig, also sind sie technisch gesehen nicht mehr Ehemann und Ehefrau, aber die Frage ist interessant, da sie zum Zeitpunkt der Entnahme der Spermaprobe eheliche Rechte hatten.
@Shoaib ja, das war der Punkt, den ich im Sinn hatte!
Eher egoistisch möchte ich, dass die Frage auch erweitert wird auf "ist In-vitro-Fertilisation verboten". Dies ist für mich nicht ersichtlich. Was nicht erlaubt ist, ist Ameisenlaufen, und Ameisenlaufen ist sexuelle Penetration, die Lust mit sich bringt, aber mit einer Nadel ein Superm in eine Eizelle zu pumpen und es dann in eine Gebärmutter zu stecken ... Gegen welche Regel verstößt das?
@ZakariaChihani Nun, hier ist eine verwandte Frage dazu islam.stackexchange.com/questions/10486/test-tube-babies?rq=1
@ZakariaChihani und hier ist etwas Ähnliches aus Sicht der Samenspende islam.stackexchange.com/questions/7594/…

Antworten (1)

Gemäß diesen beiden Fatwas - auf Arabisch - (Anmerkung: eine bezieht sich auf die andere) über die Befruchtung im Reagenzglas ( islamqa und al-azhar ) und ich versuche, die wichtigsten Aussagen kurz zu übersetzen (bitte beachten Sie auch, dass diese Fatwas noch viel mehr beinhalten Informationen zum Thema Reagenzglasbefruchtung, zum Beispiel wenn ein Mann zwei Frauen hat und ob es erlaubt ist, eine befruchtete Eizelle der einen Frau der anderen zu geben):

,

Laut Mawsu'a al Fiqhiya: Das Ende oder die endgültige Trennung zwischen Ehepartnern kann auf drei Dinge zurückzuführen sein: faskh/infisakh oder talaq oder Tod.

إذا توفى الزوج انقطعت العلاقة الزوجية من الناحية الجنسية بالذات بينه وبين زوجته ، ووضع هذه البويضة الملقحة فى رحمها أصبح وضعا لشىء غريب منفصل عنها، فالمرأة صارت غريبة عنه ، ولذلك يحل لها أن تتزوج من غيره بعد الانتهاء من العدة المضروبة لوفاة الزوج ، وهى قبل انتهاء العدة أشبه بالمطلقة طلاقا بائنا، حيث لا يجوز أن تكون بينهما معاشرة زوجية تعتبر رجعة بالفعل فى بعض المذاهب الفقهية، بل لا بد أن يكون ذلك بعقد جديد، وهو فى هذه الصورة غير ممكن لوفاة الزوج ، فلو وضعت المرأة - بعد وفاة الرجل - بويضتها الملقحة منه قبل وفاتament.

ثالثا: إذا توفيت الزوجة فوضعت بويضتها الملقحة من ماء زوجها فى رحم امرأة أخرى التى يطلق عليها اسم "الأم الحاضنة" صاحبة الرحم المؤجَّر كان ذلك حراما ، لما سبق ذكره فى السؤال الأول من أنه زنا، حتى لو سلمت الولد للزوج .

Mit dem Tod des Mannes ist die (insbesondere sexuelle) Beziehung beendet. Amn In-vitro-Fertilisation würde also als haram angesehen werden, als ihr -ehemaliger. Ehemann und damit sein Sperma etc. als Ausländer und haram für sie angesehen werden. Denn sobald die Ehe endete – in diesem Fall durch den Tod – konnte sie nach der 'idah wieder heiraten. Und vor dem Ende der 'Idah wird sie eher als geschiedene Frau (talaq baa'in) angesehen, so dass sie nur mit ihrem (ehemaligen) Ehemann Geschlechtsverkehr haben kann, wenn sie wieder verheiratet sind, was unmöglich ist, da er tot ist . Wenn sie dies jedoch täte, würde das Kind nicht als sein Kind, sondern als Kind aus einer nicht rechtmäßigen Beziehung betrachtet und sollte nach ihr benannt werden.

Wenn stattdessen die Frau stirbt, ist es haram, eine In-vitro-Fertilisation an einer anderen Frau durchzuführen und als Zina zu betrachten. Der Gelehrte 'Atiyyah Saqr عطية صقر, der diese Fatwa gab, fügte hinzu, selbst für den Fall, dass die Frau, die die Befruchtung eines anderen erhalten wird, eine andere Frau desselben Mannes ist, würde er dies als nicht erlaubt betrachten ( أرجح عدم الجواز).

Und Allah weiß es am besten!