Ich bin Koreanerin und Masterstudentin in Großbritannien. Meine Situation ist jedoch ziemlich kompliziert. Mein Kurs begann im September 2017 und sollte im nächsten Jahr abgeschlossen werden. Aber ich habe aus gesundheitlichen Gründen ein Semester frei genommen und möchte für meine Abschlussarbeit zurückkehren. Und meine Schule kann mir in dieser Situation keine Unterstützung für Visa geben.
Meine Schule schlägt mir vor, ohne Visum nach Großbritannien zurückzukehren, da ich dort als Reisender legal bis zu 6 Monate bleiben darf. Die Sache ist die, es ist noch nicht einmal ein Jahr her, seit ich aus Großbritannien nach Korea zurückgekehrt bin. Eine Person an der Grenzkontrolle wird meinen Aufenthaltszweck aufgrund fehlender solider Nachweise meiner Schule und einer so langen Aufenthaltsdauer für Reisen anzweifeln (weil ich ein Reisender ohne Visum sein werde).
Ich muss für meine Dissertation wirklich in Großbritannien recherchieren ... Ich hätte nicht einmal gedacht, dass ich kein Studentenvisum für die Rückkehr haben würde ... (Als ich das letzte Mal mit meiner Schule gesprochen habe, schienen sie meine sehr zu unterstützen Es stellte sich heraus, dass sie meine Situation zu diesem Zeitpunkt nicht im Detail kannten.)
Ich weiß nicht einmal, ob ich einen Studenten als meinen Beruf nennen kann, weil ich als Reisender Großbritannien besuche. Es könnte verwirrend sein, wenn ich sage, dass ich keinen Universitätsabschluss in Großbritannien habe, was bedeutet, dass ich dort Student bin, aber als Besucher zurückkomme? Das klingt nicht richtig... Dann... könnte meine Arbeitslosigkeit noch mehr Probleme verursachen.
Es gibt etwas, das ich persönlich der Person an der Grenze zeigen kann.
Kann ich noch etwas hinzufügen?
Ich habe einige Freunde, die noch in Großbritannien studieren, wenn dies hilfreich sein kann.
Die Einwanderungsbestimmungen V App 3 (25) erlauben Besuchern Folgendes:
(a) Bildungsaustausch oder Besuche bei einer staatlich finanzierten Schule oder Akademie oder einer unabhängigen Schule; oder
(b) maximal 30 Tage Studium an: (i) Freizeitkursen (kein Englischunterricht); (ii) ein Kurzkurs (einschließlich Englischunterricht) an einer akkreditierten Institution; sofern der Hauptzweck des Besuchs nicht dem Studium dient und das Studium nicht an einer staatlich geförderten Schule oder Akademie stattfindet. https://www.gov.uk/guidance/immigration-rules/immigration-rules-appendix-v-visitor-rules
Deine Schule gibt dir sehr schlechte Ratschläge. Sie müssen ein Studentenvisum beantragen.
Michael Hamton
Augustinus von Hippo