Kann ich am Schabbat ein gefangenes Wildtier befreien?

Wenn ich am Schabbat ein Tier finde, das unter einer Kiste gefangen ist, ist etwas falsch daran, es rauszulassen?

Antworten (1)

Obwohl ich keine gute Kopie der Mishna Berura (316-25) finden konnte, die er zitiert, sagt dieses Dokument , dass es kein Problem gibt, ein gefangenes Tier zu befreien.

Das behauptet auch das Buch „39 Melochos“ . (Da ist eine Fußnote, aber Google Books lässt sie mich nicht sehen.)

Dies wird auch von "The Concise Code of Jewish Law" ohne Quelle angegeben. Er weist darauf hin, dass man das Tier nicht berühren sollte, da es sich um Muktzeh handeln könnte.

Chabad.org bringt in einer Fußnote zu Rambams Hilchos Shabbos einen Magen Avraham, der besagt (und eine Maggid Mishnah, die impliziert), dass es völlig erlaubt ist, ein Tier am Shabbat zu befreien, vorausgesetzt, man berührt es nicht, da es Muktzeh ist .

Der Shulchan Aruch HaRav 316:12 (der die oben genannten Magid Mishnah und Magen Avraham zitiert) besagt:

מותר לפת