Kann ich mein Schengen-Visum für einen anderen Zweck als den beantragten verwenden?

Ich habe mich gerade von einem Schiff abgemeldet und lebe in einem Nicht-EU-Staat. Ich habe ein gültiges Schengen-Visum Typ C für die mehrfache Einreise, das bis März 2022 gültig ist. Ich habe dieses Visum über VFS Global für Seemannszwecke beantragt, da mein Schiff in EU-Ländern fährt und mein Unternehmen ein niederländisches Unternehmen ist. (Offensichtlich ist dies kein Transitvisum, das nur zum An- und Abmelden auf dem Schiff verwendet werden kann). Ich möchte meinen Freund in Polen besuchen. Ist es möglich, dieses Visum zu verwenden, oder sollte ich es für einen anderen Zweck beantragen? Ich habe dieses Forum intensiv recherchiert. Visaanmerkungen ist 2904080136 BNL2.

Befindet sich das Visum in Ihrem Reisepass (Staatspass)? Es sollte die Art des Visums erwähnen. Es ist unter Ihrem Namen (nicht im Bemerkungsteil)

Antworten (1)

Es gibt viele Sonderregeln für Seeleute (z. B. in Bezug auf das Stempeln und die Einreise ohne Visum) und viele zweifelhafte Informationen im Internet, sodass es schwierig ist, dies mit Sicherheit zu wissen. Grundsätzlich kann ein Typ-C-Visum für die mehrfache Einreise jedoch für jeden Zweck verwendet werden. Das liegt in der Natur eines solchen Visums, ausführlich beschrieben im Schengen-Visumkodex und dem dazugehörigen Handbuch, das von der EU-Kommission herausgegeben wird.

Es gibt keine Bestimmungen in den wichtigsten Schengen-Vorschriften für eine separate Kategorie von Transit- oder Seefahrervisa und keine Möglichkeit, Ihr Visum einfach von anderen Schengen-Visa zu unterscheiden („BNL2“ ist ein technischer Code und signalisiert keine Einschränkung oder ist spezifisch für Seeleute, siehe Was bedeutet BNL2 Schengen-Visum? Ich habe eins aus den Niederlanden. Kann ich jetzt nach Spanien reisen? und Bedeutung von „BNL1“ und „BNL2“ auf dem Schengen-Visumaufkleber? ). Konsulate lehnen es auch ab, einen Schengen-Visumantrag zu stellen, wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen Schengen-Visums sind. All dies lässt mich glauben, dass ein Besuch in Polen erlaubt sein sollte, aber ich habe keine Erfahrung aus erster oder zweiter Hand mit genau diesem Szenario.

Ein Schritt, den Sie unternehmen könnten, um Problemen an der Grenze vorzubeugen, wäre eine E-Mail an das zuständige polnische Konsulat oder sogar an das Außenministerium (wenn Sie eine E-Mail-Adresse finden können…) Es ist nicht immer hilfreich und rechtlich irrelevant, aber wenn sie Ihnen eine geben Wenn Sie vorschlagen, dass es in Ordnung ist, haben Sie einen Beweis dafür, dass Sie Ihr Bestes getan haben, um die Regeln zu befolgen, und nicht versuchen, in irgendeiner Weise zu täuschen (deshalb sollten Sie dies per E-Mail tun, nicht per Telefon). Es besteht jedoch ein geringes Risiko, dass sie Ihnen sagen, dass Sie dies nicht tun können, Sie auffordern, ein nationales Visum zu beantragen, oder Ihnen einige verwirrende Ratschläge geben.