Hier ein paar Fakten zu meiner Situation:
Frage: Kann ich meine Bundeserklärung für 2013 einreichen, sobald sie ihre Sozialversicherungsnummer erhalten hat, und sie als meine unterhaltsberechtigte Person für das Jahr 2013 angeben und ihre Sozialversicherungsnummer anstelle der ITIN-Nummer im dafür vorgesehenen Feld verwenden ?
Andernfalls müsste ich sehr schnell einen ITIN-Antrag stellen, bevor sie ein F-1-Visum beantragt, und ich fürchte, der ITIN-Antrag wird vorher nicht abgeschlossen sein.
Zunächst einmal kann Ihr Ehepartner niemals Ihr Unterhaltsberechtigter sein. Vielmehr können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner eine Eheanmeldung separat oder eine Eheanmeldung einreichen.
Sie sollten niemals die Frist für die Einreichung Ihrer Steuern verpassen, auch wenn Sie keine Steuern schulden. Wenn Ihre Frau zusammen mit der Steuererklärung keine ITIN beantragen kann, müssen Sie die Anmeldung als Verheiratete separat einreichen und Ihre Steuererklärung später ändern, sobald Sie eine ITIN oder SSN erhalten.
Ja, wenn sie eine Sozialversicherungsnummer erhält, kann sie diese für die Steuern der vergangenen Jahre verwenden.
TCSGrad
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Benutzer102008