Was ist die Trennlinie zwischen „Camp“ und „Musikunterricht“ bei Pflegeleistungen?

Was ist bei Leistungen für Pflegebedürftige die Trennlinie zwischen einer förderfähigen und einer nicht förderfähigen Ausgabe?

Gemäß der IRS-Veröffentlichung 503 „können die Kosten für das Schicken Ihres Kindes in ein Tagescamp arbeitsbedingte Ausgaben sein, selbst wenn das Camp auf eine bestimmte Aktivität wie Computer oder Fußball spezialisiert ist“ und „Kosten für Vor- oder Nach- schulische Betreuung eines Kindes im Kindergarten oder einer höheren Klasse können Betreuungskosten sein."

Aber "Sie können keinen Teil des Betrags anrechnen, den Sie der Schule für die Ausbildung Ihres Kindes zahlen."

Wo ist die Trennlinie? Welche Prüfung gilt? Wird zum Beispiel Musikunterricht außer Haus nach der Schule als „Lager“ oder als „Bildung“ behandelt? Wie wäre es mit Ausgaben für einen Aktivitätsclub, der die Kinder aus dem Haus holt, damit die Arbeit erledigt werden kann: Sagen wir Pfadfinder oder Fußball? Spielt es eine Rolle, zu welcher Tageszeit die Aktivität im Verhältnis zum Arbeitstag stattfindet?

Die einzige IRS-Entscheidung, die ich finden kann, war ein Fall aus dem Jahr 1962 in Bezug auf Musikunterricht, der von einem Kieferorthopäden verordnet wurde.

Ich würde erwarten, dass, wenn die Aktivität während der Schulzeit stattfindet, sie nicht geltend gemacht werden kann, weil das Kind noch von der Schule betreut wird.
Lückenbetreuung: Kinderbetreuung während Schulpersonaltagen u.ä. ist durchaus berufsbegleitend und erlaubt. Nachbetreuung: von Schulschluss bis Feierabend ist ausdrücklich OK. „Schulstunden“ sind also definitiv nicht die Trennlinie.
Ich ... dachte, es sei klar, dass ich Aktivitäten meinte, die während der Schulzeit (während der Schulzeit) stattfinden, aber OK.
Ich habe den Kommentar des Kieferorthopäden ein wenig präzisiert, aber er ist für die Frage eigentlich nicht relevant, da es darum ging, die Lektionen als medizinische Kosten und nicht als abhängige Pflegekosten zu zählen.

Antworten (1)

Förderfähig sind Ausgaben für Pflegeleistungen, die es Ihnen und Ihrem Ehepartner in erster Linie ermöglichen, zu arbeiten.

Nicht förderfähige Ausgaben sind solche, die in erster Linie dem Lernen oder der sonstigen Bereicherung der unterhaltsberechtigten Person dienen. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Lebensmittel, Kleidung, Aktivitätsgebühren (z. B. Gebühr für eine Exkursion) und andere optionale oder Nebenkosten.

Ich nehme an, Sie könnten versuchen zu argumentieren, dass der Hauptzweck von Klavierunterricht oder Pfadfindern darin besteht, Ihnen die Möglichkeit zu geben, zu arbeiten. Aber es wäre wahrscheinlich verboten; bestenfalls müssten Sie es beweisen, und es wäre ein harter Kampf. Viele dieser Kosten sind ausdrücklich verboten. Eine Übernachtung im Camp ist niemals eine förderfähige Ausgabe, auch wenn Sie tagsüber arbeiten können. Das Schulgeld für den Kindergarten und darüber hinaus ist niemals eine förderfähige Ausgabe, auch nicht im Fall der Bezahlung eines Ganztagskindergartens, der es Ihnen ermöglicht, zu arbeiten (obwohl Ausgaben für die Betreuung vor und nach der Schule förderfähig sind).

Du hast es. Das Schlüsselwort ist „primär“. Wenn die Nachsorgeprogramme oder Camps allgemein sind, kein Problem. Die Nachsorge kann anregende Wahlmöglichkeiten bieten. Aber Geigenunterricht nach der Schule ist genau das. Ausbildung. Diese ganze Sache ist ein Artefakt der Steuergesetzgebung, die zu vermeiden versucht, dass die wohlhabende Privatschule dem Steuerzahler aufgebürdet wird. Nach meiner Meinung.