Steuerbefreiung zwischen den USA und Belgien – nach Änderung des Visumstatus weiterhin gültig?

tl;dr: was bedeutet das Wort "Resident" in einem Steuerabkommen

Hallo,

Ich bin ein belgischer Doktorand (F-1) an einer akkreditierten US-amerikanischen Forschungsuniversität. Mein F-1-Visumstatus begann offiziell im Juli 2016. Von September 2015 bis Juni 2016 war ich auch als J-1-Forschungsstipendiat an einer anderen Institution in den USA. Ich habe die USA im Juli für eine Woche verlassen, um das F-1-Visum bei meiner Heimatbotschaft zu bekommen.

Das belgisch-amerikanische Steuerabkommen sieht eine zweijährige Befreiung für Studenten und Forscher vor, die ich für mein J-1-Einkommen ab 2015 in Anspruch genommen habe. Ich plane, dasselbe für mein J-1-Einkommen ab 2016 zu tun.

Ich versuche festzustellen, ob ich bis September 2017 dieselbe Steuerbefreiung für mein F-1-Einkommen geltend machen kann. Der Schlüsseltext des Abkommens scheint zu lauten (Artikel 19 (2))

An individual who is a resident of a Contracting State 
at the beginning  of his visit to the other Contracting 
State [and ...] shall be exempt from tax ...

Ich konnte feststellen, dass ich kein „US-Einwohner für Steuerzwecke“ bin. Obwohl ich den Substantial Presence Test bestehen würde, waren alle meine Tage in den USA entweder mit einem J- oder F-Visum, das vom SPT ausgenommen ist. Worauf ich keine klare Antwort finden kann, ist, ob „nicht in den USA für Steuerzwecke ansässig zu sein“ automatisch bedeutet, dass ich „für Steuerzwecke in Belgien ansässig“ bin.

Würde mich der IRS angesichts meiner Visahistorie und meines Status immer noch als Einwohner Belgiens betrachten?

Antworten (1)

Student und Forscher werden in den Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich unterschiedlich behandelt. Sie können Ihre Einkünfte als Forscher also nur dann absetzen, wenn Sie tatsächlich Forscher waren . Ob Sie Ihre Einkünfte als Studierende/r von der Steuerbefreiung befreien können, richtet sich nach dem Studierendenvertragsartikel.

Wenn Sie nicht in den USA ansässig sind, sind Sie nicht automatisch in Belgien ansässig. Sie müssen das belgische Gesetz überprüfen, um festzustellen, ob Sie ein belgischer Steuerinländer sind (oder vor dem Umzug in die USA waren).