Ich habe online viele Informationen darüber gefunden, dass Sie, wenn Sie seit über 5 Kalenderjahren ein F1-Visum haben, für Steuerzwecke als ansässiger Ausländer angesehen werden können. Meine Situation ist jedoch irgendwie komplex, weil:
Meine F1 begann im August 2009 und bin durchschnittlich 2 Monate pro Jahr in den Urlaub nach Indien gefahren, und mein Arbeitgeber hat mich 2014 (das 6. Jahr und das fragliche Jahr) von den FICA-Steuern befreit.
Gemäß der 5-Jahres-Regel (2013 war letztes Jahr ausschließlich für Nichtansässige) wäre ich für die Steuern von 2014 ansässig, bin mir aber nicht sicher, ob dies „im Land vorhandene Kalendertage“ bedeutet. Ich habe 2013 meinen Abschluss gemacht und mein OPT begann im September 2013. Ich habe 2013 Steuern als NR eingereicht. Mein F1-Visum lief im Juli 2014 ab, aber mein EAD war gültig – was mir erlaubte, in den USA zu sein.
Kann ich für das Jahr 2014 immer noch Einwohnersteuern einreichen, obwohl ich keine FICA-Steuern (SS und Medicare) gezahlt habe? Kann ich sie zurückzahlen, um sie als Einwohner einzureichen?
Ich möchte meine Schwester als unterhaltsberechtigt geltend machen, die bei mir lebte, ich habe für ihre gesamte Unterstützung und einen Teil ihrer Ausbildung bezahlt. Wollte also auch ihren 1098-t für Bildungszwecke nutzen. Muss ich einen Nachweis über ihre Unterstützungs- und Bildungszahlungen vorlegen?
Ich werde nicht so schnell auf H1b gehen. Würde mich sehr über eine sachkundige Antwort in dieser komplexen Situation freuen.
Bitte helfen Sie!
Ihre Tage der physischen Anwesenheit in den USA beinhalten keine "befreiten" Tage, an denen Sie 5 Jahre lang den F1-Status hatten. Nach Ablauf der 5 Jahre können Sie mit der Zählung der Präsenztage beginnen (es sei denn, Ihr Land hat ein Steuerabkommen mit den USA, das eine andere Definition vorsieht).
Sie können Nichtansässige nicht erneut als Unterhaltsberechtigte geltend machen - vorausgesetzt, Ihr Land hat kein anderslautendes Steuerabkommen mit den USA (ich glaube, Indien und Korea haben solche Klauseln, Kanada und Mexiko ausdrücklich erlaubt). Siehe IRS-Veröffentlichung 501 :
Gebietsfremde Ausländer. Wenn Sie ein gebietsfremder Ausländer sind (mit Ausnahme von Einwohnern Kanadas oder Mexikos oder bestimmten Einwohnern Indiens oder Koreas), können Sie sich für nur eine persönliche Befreiung qualifizieren. Sie können keine Befreiungen für einen Ehepartner oder unterhaltsberechtigte Personen beantragen.
Siehe IRC-Abschnitt. 152 :
(A) Allgemein
Der Begriff „unterhaltsberechtigt“ umfasst keine Person, die kein Bürger oder Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten ist, es sei denn, diese Person ist in den Vereinigten Staaten oder einem an die Vereinigten Staaten angrenzenden Land ansässig.
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