Soll ich für das Geschäftsjahr 2020 als Resident oder Non Resident einreichen? Ich kam 2015 mit F1 in die USA und wechselte im Oktober 2020 zu H1B

Ich bin eine alleinstehende Person, die im August 2015 mit F1 in den USA angekommen ist. Ich war bis zum 30. September 2020 auf OPT und wechselte dann ab dem 1. Oktober 2020 zu H1B. Nachdem ich die folgenden Dokumente gelesen hatte, stellte ich fest, dass ich, seit ich von 2015 bis 2019 (5 Jahre) F1 war, keine befreite Person mehr bin und somit alle meine Tage im Jahr 2020 würden für den Substantial Presence Test gezählt, was bedeutet, dass ich 2020 als Einwohner einen Antrag stellen muss. Ich weiß, dass ich einen Steuerberater konsultieren sollte, aber kann sich bitte jemand zu den folgenden Fragen äußern?

  1. Sollte ich mich für das Geschäftsjahr 2020 als ansässiger Ausländer oder als nicht ansässiger Ausländer anmelden? Oder müsste ich einen doppelten Status beantragen, da ich 2020 sowohl F1 als auch H1B war?
  2. Ich habe meinen Arbeitgeber gebeten, FICA-Steuern von meinen Gehaltsschecks für das gesamte Jahr 2020 gemäß dem ersten Link oben einzubehalten. Ist das korrekt?

Antworten (1)

  1. Ja. Sie waren bereits für einen Teil der 5 vorangegangenen Kalenderjahre eine befreite Person, also sind Sie an keinen F1-Tagen im Jahr 2020 eine befreite Person, also bestehen Sie den Substantial Presence Test und sind für das gesamte Jahr 2020 ein ansässiger Ausländer. Sie sollten einen Antrag stellen Ihre Steuererklärung für 2020 mit dem Formular 1040. (Da Sie übrigens für 2020 ein ansässiger Ausländer sind und eine Sozialversicherungsnummer haben, bedeutet dies auch, dass Sie berechtigt sind, die ersten beiden Stimuluszahlungen in Höhe von 1800 USD als Rückvergütungsgutschrift für Ihre Steuererklärung für 2020 zu beantragen , wenn Sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen.)
  2. Ja, das ist richtig (vorausgesetzt, Sie arbeiten nicht auf dem Campus).