Status der Steueranmeldung F-1 bis H-1B - 5 Kalenderjahre?

Ich bin im August 2014 mit einem F-1-Visum in die USA gekommen, um zu studieren, und habe im Mai 2018 meinen Abschluss gemacht. Seitdem arbeite ich an einem F-1-OPT-Visum. Im Jahr 2019 habe ich mein H1B-Visum beantragt und erhalten - insbesondere in meiner I-797-Notice of Action wurde als Kündigungsdatum August 2019 angegeben.

Wie sollte mein Anmeldestatus im Jahr 2019 sein? Habe ich die Möglichkeit, als gebietsfremder Ausländer oder eine Doppelstatuserklärung einzureichen, oder muss ich als gebietsansässiger Ausländer einreichen?

Einige Überlegungen, die ich hatte, als ich versuchte, dies herauszufinden:

  • Ich dachte ursprünglich, dass eine Anmeldung als nichtansässiger Ausländer möglich sein könnte, da ich bis August das F-1-Visum habe und daher gemäß dem wesentlichen Anwesenheitstest weniger als 183 Tage in den USA "anwesend" bin
  • Mein Unternehmen hat auch meine Steuereinbehalte auf die gleiche Weise behandelt – zusätzliche Beträge werden erst einbehalten, nachdem mein H1B-Visum im August 2019 genehmigt wurde
  • Aber ich habe an anderer Stelle gelesen, dass das 5-Kalenderjahr-Kriterium das erste Rumpfjahr als volles Jahr umfasst (dh mein F-1-Status dauert nur bis Dezember 2018, da August bis Dezember 2014 als ein Jahr gezählt wird).

Würde mich über jeden Rat freuen. Danke.

Antworten (1)

Sie sind im Allgemeinen keine „befreite Person“ (befreit vom Substantial Presence Test) als Student , wenn Sie für einen Teil der 5 vorangegangenen Kalenderjahre eine befreite Person waren. Für 2019 waren Sie für einen Teil der 5 vorangegangenen Kalenderjahre (2014, 2015, 2016, 2017 und 2018) eine befreite Person – ja, obwohl Sie nur einen Teil des Jahres 2014 in F1 waren, ist das immer noch „irgendein Teil“. " von 2014 - also sind Sie als Student für keinen Ihrer Tage auf F1 im Jahr 2019 eine befreite Person.

Daher zählen alle Ihre Tage mit F1- und H1b-Status im Jahr 2019 im Substantial Presence Test. Sie bestehen den Test und sind für das ganze Jahr 2019 ein Resident Alien.

Danke für die Antwort. Würde die Ausnahme für engere Verbindungen gelten und den Test auf wesentliche Anwesenheit außer Kraft setzen, wenn ich erhebliche Bindungen zu meinem Heimatland habe? irs.gov/individuals/international-taxpayers/… Meine Begründung ist, dass ich bis August 2019 das F-1-Visum besitze und somit weniger als 183 Tage in den USA „anwesend“ bin. Außerdem bin ich während des F-1-Visums kein Steueransässiger in den USA und somit immer noch ein Steueransässiger meines Heimatlandes. Schließlich befinden sich mein ständiger Wohnsitz, meine Familie und meine persönlichen Gegenstände in meinem Heimatland.
@thbcm: Nein, Sie sind für die Zwecke des SPT für das gesamte Jahr 2019 in den USA anwesend, einschließlich Ihrer Zeit auf F1 und H1b, daher können Sie Closer Connection to a Closer Country nicht nutzen. Sie könnten jedoch potenziell als Student geltend machen, eine befreite Person zu sein, selbst wenn Sie bereits für einen Teil der letzten 5 Kalenderjahre eine befreite Person waren, wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht beabsichtigen, sich dauerhaft in den USA aufzuhalten. Wenn Sie dies behaupten können, könnten Sie für Ihre Zeit in der F1 im Jahr 2019 eine befreite Person sein, und Sie würden den SPT für 2019 nicht bestehen und somit für das gesamte Jahr 2019 nicht ansässig sein