Steuererklärungsstatus für den Wechsel von F1-OPT zu H1B

Ich kam 2014 auf F1 in die USA und begann im Juli 2015 mit F1-OPT. 3 Monate später begann ich mein H1B im Oktober und ich bin immer noch Single. Es ist ziemlich kompliziert und nach meinen Recherchen habe ich diese beiden Möglichkeiten:

  1. Einreichung als Nichtansässiger. Aber dadurch bin ich mir nicht sicher, ob ich den Vertrag zwischen meinem Land nutzen kann.
  2. Einreichung als Dual-Status nach der Wahl des ersten Jahres. Ich denke, ich kann den Vertrag im ersten Teil des Doppelstatus nutzen, also vor Oktober. Aber welche anderen Vorteile würde dies bieten?

Außerdem habe ich noch eine Frage. Da ich gerade erst im Mai 2015 meinen Abschluss gemacht habe, bin ich berechtigt, eine Bildungsgutschrift zu beantragen? Ich habe es nicht auf Pub 519 gesehen.

Welcher Vertrag? Einige Verträge können verwendet werden, wenn Sie ein ansässiger Ausländer sind.
Wenn Sie verheiratet sind, gibt es auch Option Nr. 3: Machen Sie dasselbe wie Nr. 2, wählen Sie dann entweder den Status eines ansässigen Ausländers oder den Status eines nicht ansässigen Ehepartners, der als Einwohner behandelt wird, um für das gesamte Jahr 2015 ein ansässiger Ausländer zu werden, und reichen Sie gemeinsam mit Ihnen ein Ehepartner.

Antworten (1)

Einreichung als Nichtansässiger. Aber dadurch bin ich mir nicht sicher, ob ich den Vertrag zwischen meinem Land nutzen kann.

Sie können den Vertrag nur für den Zeitraum nutzen, für den Sie Ihren Antrag als Nichtansässiger stellen.

Einreichung als Dual-Status nach der Wahl des ersten Jahres. Ich denke, ich kann den Vertrag im ersten Teil des Doppelstatus nutzen, also vor Oktober. Aber welche anderen Vorteile würde dies bieten?

Das ist richtig, Sie können den Vertrag immer noch für den Teil des Jahres verwenden, den Sie als Nichtansässiger melden.

Sie sollten beide Wege kalkulieren und den Weg einreichen, der Ihnen die meisten Vorteile bringt.

Denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie einen Doppelstatus einreichen, Ihr weltweites Einkommen melden, FBAR einreichen müssen usw. für den Zeitraum, in dem Sie sich als Einwohner melden. Wenn Sie als Nichtansässiger einreichen, tun Sie dies nicht.

Da ich gerade erst im Mai 2015 meinen Abschluss gemacht habe, bin ich berechtigt, eine Bildungsgutschrift zu beantragen? Ich habe es nicht auf Pub 519 gesehen.

Siehe Kneipe. 970 .