Ich habe von Januar 2015 bis Oktober 2015 mit einem Nichteinwanderungsvisum in den USA gearbeitet. Ich bin im November 2015 mit einer befristeten Arbeitserlaubnis nach Kanada gezogen.
Bitte beachten Sie, dass ich weder in den USA noch in Kanada ständig wohnhaft bin. Ich habe meine US-Steuern in den letzten 5 Jahren als ansässiger Ausländer eingereicht.
Bearbeiten: Ich habe den Anmeldestatus des Vorjahres von nichtansässigen zu ansässigen Ausländern korrigiert.
Sie haben den Substantial Presence Test für 2015 bestanden, also wären Sie für 2015 normalerweise ein ansässiger Ausländer.
Da es sich jedoch um Ihr letztes Wohnsitzjahr handelte, können Sie am Tag Ihrer Abreise Ihren Wohnsitz aufgeben (und somit für 2015 einen doppelten Status haben), wenn sich Ihr steuerlicher Wohnsitz für den Rest des Jahres 2015 im Ausland befand , und Sie hatten eine "engere Verbindung zu" diesem fremden Land.
Wenn Sie bei Ihrer Ausreise nicht mehr ansässig sind und somit für den Teil des Jahres, in dem Sie sich in Kanada aufgehalten haben, ein nichtansässiger Ausländer sind, muss Ihr kanadisches Einkommen nicht für die US-Steuern gemeldet werden.
Die staatlichen Steueransässigkeitsregeln sind vollständig von den föderalen Vorschriften getrennt. Sie müssen die spezifischen Regeln des Bundesstaates überprüfen, aber normalerweise würden Sie in Ihrem Fall als Teiljahresansässiger betrachtet, der für den Zeitraum des Jahres, in dem Sie sich im Bundesstaat aufgehalten haben, ansässig ist.
Ihr Wohnsitz für kanadische Steuern würde auf der Grundlage Ihrer Verbindungen zu Kanada und der Aufenthaltsdauer bestimmt. Da Sie sich 2015 nur 2 Monate in Kanada aufgehalten haben, würden Sie als nicht in Kanada ansässig gelten, es sei denn, Sie haben erhebliche wohnsitzbezogene Bindungen zu Kanada, wie z. B. den Kauf eines Eigenheims, einer Familie, eines Führerscheins usw.
Informationen zur CRA-Residenz: http://www.cra-arc.gc.ca/tx/nnrsdnts/cmmn/rsdncy-eng.html
Benutzer102008
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