Frist zur Änderung einer verspätet eingereichten 1040-Steuererklärung?

Im Allgemeinen können Sie 1040 bis zu drei Jahre nach Ablauf der ursprünglichen Einreichungsfrist einreichen. Wenn also eine Person gerade am 15. April 2014 (drei Jahre später) das Jahr 2010 (fällig am 15. April 2011) eingereicht hat und jetzt einen Fehler sieht, kann sie die Erklärung immer noch mit 1040X ändern? Ich sehe diese Webseite beim IRS, die zu sagen scheint, dass Sie können: Neun Fakten zur Einreichung einer geänderten Erklärung

Achten Sie darauf, das Jahr der Erklärung, die Sie ändern, oben auf dem Formular 1040X einzutragen. Im Allgemeinen müssen Sie das Formular 1040X innerhalb von drei Jahren nach Einreichung Ihrer ursprünglichen Steuererklärung oder innerhalb von zwei Jahren nach Zahlung der Steuer einreichen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Allerdings sagt es allgemein und daher frage ich mich, ob das in einem so extremen Fall noch gilt.

Stellen Sie also sicher, dass ich das richtig verstehe. Die 3-Jahres-Uhr beginnt, wenn Sie die Erklärung einreichen, auch wenn die Erklärung weit nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum eingereicht wurde. Richtig?
@kec Ja, das sagt NL7 unten.

Antworten (1)

Ja, Sie können Ihre geänderte Erklärung weiterhin einreichen. Das Gesetz schlägt mit der verspäteten Einreichung zu Buche. Per 1040x-Anweisung :

Reichen Sie das Formular 1040X erst ein, nachdem Sie Ihre ursprüngliche Erklärung eingereicht haben. Im Allgemeinen müssen Sie für eine Gutschrift oder Rückerstattung das Formular 1040X innerhalb von 3 Jahren (einschließlich Verlängerungen) nach dem Datum, an dem Sie Ihre ursprüngliche Erklärung eingereicht haben, oder innerhalb von 2 Jahren nach dem Datum, an dem Sie die Steuer bezahlt haben, einreichen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Wenn Sie Ihre ursprüngliche Erklärung vorzeitig eingereicht haben (z. B. am 1. März für eine Kalenderjahreserklärung), gilt Ihre Erklärung als am Fälligkeitsdatum eingereicht (in der Regel am 15. April). Wenn Sie jedoch eine Fristverlängerung (z. B. bis zum 15. Oktober) hatten, diese aber früher eingereicht haben und wir sie am 1. Juli erhalten haben, gilt Ihre Erklärung als am 1. Juli eingereicht.

Wenn Sie sich dadurch besser fühlen, ist die Einreichung drei Jahre später nicht extrem. Herzlichen Glückwunsch zum Start der Uhr für die Verjährungsfrist im Steuerjahr 2010.

Beachten Sie auch, dass keine Verpflichtung besteht , eine Rücksendung für Informationen zu ändern, die nach Ihrem besten Wissen zu diesem Zeitpunkt korrekt waren. Was ich vermute, ist bei dir nicht der Fall.