Wäre ich 2017 steuerlich ansässiger Ausländer oder Ausländer mit doppeltem Status?

Hintergrund : Ich bin im August 2013 in die USA gekommen, um meinen Master-Abschluss zu machen. Nach meinem Abschluss im Dezember 2014 arbeitete ich von Februar 2015 bis Juli 2017 für ein Unternehmen in Michigan. Seit August 2017 bin ich zurück in Michigan, um dort zu promovieren. Ich hatte von August 2013 bis Oktober 2016 ein F1-Visum, von Oktober 2016 bis Juli 2017 ein H1B-Visum und ab August 2017 wieder ein F1-Visum.

Fragen :

1) Für das Steuerjahr 2017 erfülle ich auf jeden Fall den Substantial Presence Test (> 183 Tage mit H1B-Visum), der mich für steuerliche Zwecke zu einem ansässigen Ausländer macht. Da ich zu einem F1-Visum zurückgekehrt bin, macht mich das für den Rest des Jahres 2017 zu einem gebietsfremden Ausländer (und damit zu einem Ausländer mit doppeltem Status)?

2) Wenn ja, gibt es eine Software, die den Dual-Status gut handhabt? Oder soll ich einfach 2 Rücksendungen (1040/1040-NR) separat erstellen und zusammen versenden?

Antworten (1)

1) Für das Steuerjahr 2017 erfülle ich auf jeden Fall den Substantial Presence Test (> 183 Tage mit H1B-Visum), der mich für steuerliche Zwecke zu einem ansässigen Ausländer macht. Da ich zu einem F1-Visum zurückgekehrt bin, macht mich das für den Rest des Jahres 2017 zu einem gebietsfremden Ausländer (und damit zu einem Ausländer mit doppeltem Status)?

Da Sie den Substantial Presence Test für 2017 bestanden haben, sind Sie für das ganze Jahr 2017 ein ansässiger Ausländer.

Obwohl dies Ihr erstes Jahr Ihres Aufenthalts ist (Sie waren 2016 ein ansässiger Ausländer), ändern die Regeln für das erste Jahr des Aufenthalts nichts, da sie besagen, dass Sie am ersten Tag, an dem Sie sich 2017 in den USA aufgehalten haben, als Einwohner beginnen. und ich nehme an, Sie waren Anfang 2017 in den USA.

Die Regeln für das letzte Aufenthaltsjahr können unmöglich gelten, da Sie auch für 2018 ein ansässiger Ausländer sein werden (Sie sind keine „befreite Person“ als Student für Ihre Tage auf F1, wenn Sie für einige eine „befreite Person“ waren einen Teil der 5 vorangegangenen Kalenderjahre, und Sie waren bereits für einen Teil der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 eine „befreite Person“ als Student).

Sie haben also keinen Doppelstatus und sind das ganze Jahr 2017 über ein ansässiger Ausländer.