Kann ich „nicht erstattungsfähige Aufwendungen“ abziehen?

Ich habe diesen Posten in meiner Gehaltsabrechnung:

Non-Reimbursable Expenses

Ich frage mich, ob ich es abziehen kann. Mein Arbeitgeber sagte mir, dass es sich um „Rechts- und Buchhaltungskosten“ handelt. Mein W-2 erwähnt es nicht. Die Gesamtsumme für das Jahr beträgt mehr als 2 % des AGI.

Danke!

Ist es etwas, das Sie auf Wunsch des Arbeitgebers ausgegeben haben?
@littleadv Nein, ich habe es nicht ausgegeben. Sie nehmen es einfach.
WHO? Was meinst du mit "einfach nehmen"?
@littleadv Mein Arbeitgeber. Ich meine, dieser Artikel nimmt Geld von jeder Gehaltsabrechnung, die ich bekomme, ohne dass ich etwas ausgeben muss.
für welchen Zweck? Es macht keinen Sinn... Der Arbeitgeber besteuert nur ohne Ihre Erlaubnis Geld von Ihrem Gehalt nach Steuern?
@littleadv Zweck von "Rechts- und Buchhaltungskosten". Ich weiß..., aber was in meine Tasche geht, ist das, was vereinbart wurde, also kein Problem. Ich frage mich nur, ob ich den Artikel absetzen kann ...
Nach dem, was Sie beschrieben haben, scheint mir, dass Ihr Arbeitgeber Sie benutzt, um seine Steuerlast zu reduzieren. Hier fallen keine Kosten an. Nur die Verlagerung der Steuerlast von Ihrem Arbeitgeber, der Ihnen größere Beträge vorsteuert, die Sie versteuern, und die Differenz nach Steuern übernimmt. Ich denke, der juristische Begriff wäre Diebstahl und Geldwäsche . Ich schlage vor, Sie erwägen, dies mit einem Anwalt zu besprechen und sich nach einem anderen Job umzusehen.
Und nein, Sie können nichts abziehen, was Sie nicht ausgegeben haben.
@littleadv Danke! Bitte verwenden Sie Ihre letzte Zeile als Antwort, damit dies eine der Optionen ist. Ich werde dieser Frage einige Zeit geben, falls andere diskutieren möchten.
"... aber was in meine Tasche geht, ist das, was vereinbart wurde, also kein Problem damit." Wenn Sie Ihren 2013 W-2 bereits erhalten haben, lesen Sie die Zahlen in den Feldern 1, 3 und 5, um zu sehen, was der Arbeitgeber als Ihren Lohn meldet. Wenn diese Beträge die als Anwalts- und Buchführungskosten abgezogenen Beträge enthalten, dann ist dies in der Tat ein großes Problem, da Sie Einkommenssteuer auf den Betrag in Box 1 zahlen müssen und Sie bereits Sozialversicherungssteuer und Medicare-Steuer auf die Beträge in Box 3 gezahlt haben bzw. 5.
@DilipSarwate guter Punkt. Ich habe die Differenz nie berechnet. Danke!

Antworten (1)

Sie können (mit der 2 % AGI-Schwelle) nur Ausgaben abziehen, die:

  1. Sie haben tatsächlich angefallen. Dh: Sie haben tatsächlich für die bereitgestellten Geräte oder Dienstleistungen bezahlt und können Quittungen für die Zahlung vorlegen.

  2. Auf Wunsch des Arbeitgebers. Dh: Sie haben sich nicht einfach selbst entschieden, ein neues Buch zu kaufen oder einen Kurs zu besuchen, sondern Ihr Arbeitgeber hat es Ihnen gesagt .

  3. Mit geschäftlicher Notwendigkeit. Dh: es war in Ordnung für Sie, Ihren Job zu machen.

  4. Und Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber nicht erstattet.

Das heißt: Sie sind irgendwohin gegangen und haben Ihr Geld nach Steuern für etwas ausgegeben, für das der Arbeitgeber Ihnen ausdrücklich gesagt hat, dass Sie es bezahlen sollen, und Sie haben dafür keine Rückerstattung erhalten.

Aus Ihrer Geschichte - diese Bedingungen gelten nicht für Sie.

Wie ich in den Kommentaren sagte - ich empfehle Ihnen dringend, mit einem Anwalt zu sprechen. Ihre Geschichte ergibt einfach keinen Sinn, und ich vermute, Ihr Arbeitgeber macht hier etwas sehr faul.