Kann ich Ausrüstungskosten für eine Tätigkeit, die ich im Ausland begonnen habe, abziehen?

Dieses Jahr habe ich angefangen, Englisch in Japan zu unterrichten, aber ich hatte mehrere hundert Dollar an Vorbereitungskosten, einschließlich eines neuen Computers. Können diese von der Gerätesteuer abgesetzt werden?

Die US-Steuer wird auf das weltweite Einkommen erhoben, daher würde ich erwarten, dass weltweite Ausgaben abgezogen werden können. Auf dieser Seite gibt es nichts, was besagt, dass Sie Dinge nicht basierend auf dem Standort abziehen können.
Die Seite verweist auf den Gewerbeabzug. Dies hängt möglicherweise davon ab, ob es sich bei Ihren Einkünften um Gehalts- oder Gewerbeeinkünfte handelt.

Antworten (2)

Ein Computer ist ein Sonderfall, da der IRS annimmt, dass Sie ihn möglicherweise für persönliche Anwendungen verwenden. Möglicherweise müssen Sie ein Protokoll führen oder angeben, dass Sie auch einen anderen Computer für nicht geschäftliche Zwecke haben.

Das heißt, wenn Ihr Zeitplan C einen kleinen Gewinn aufweist, müssen Sie die Ausgaben nicht einzeln aufführen, sondern nur die Gesamtsumme angeben.

Ich bin kein Experte, aber hier sind meine 0,02 $.

Abzüge für Betriebsausgaben unterliegen der 2%-Regelung. Mit anderen Worten, Sie können nur das abziehen, was 2 % Ihres AGI (bereinigtes Bruttoeinkommen) übersteigt. Angenommen, Sie haben einen AGI von 50.000 US-Dollar und kaufen einen Laptop, der 800 US-Dollar kostet. Sie werden davon keine Abschreibung erhalten, da 2 % von 50.000 $ 1.000 $ sind und Sie nur geschäftsbezogene Ausgaben abziehen können, die diese 1.000 $ übersteigen.

Wenn Sie einen AGI von 50.000 $ haben und einen Laptop für 2.000 $ kaufen, können Sie maximal 1.000 $ abziehen (2.000 $ minus 2 % von 50.000 $ sind 2.000 $ - 1.000 $ = 1.000 $).

Außerdem können Sie den Laptop nur in dem Umfang abschreiben, in dem Sie ihn geschäftlich nutzen. Mit anderen Worten, wenn Sie einen AGI von 50.000 US-Dollar haben und diesen 2.000-Dollar-Laptop kaufen, ihn aber nur zu 50 % geschäftlich nutzen, können Sie nur 500 US-Dollar abschreiben.

Theoretisch können sie einen Nachweis über die geschäftliche Nutzung Ihres Laptops verlangen. Ein Protokoll oder ein Tagebuch würde ich bereitstellen, aber ich bin kein IRS-Agent.

Das sind keine "Betriebskosten", das sind "nicht erstattete Personalkosten". Ansonsten haben Sie recht, bis auf die Tatsache, dass diese Ausgaben auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgen müssen und nicht nur "in Vorbereitung". Wenn der OP ein Auftragnehmer und steuerrechtlich selbstständig ist, dann seine Geschäftsausgaben und es gibt keine AGI-Beschränkung.
Ich lerne jeden Tag etwas.