US-Bundessteuern mit doppeltem Status

Ich habe vom 14. Januar bis zum 19. Oktober mit einem L1-Visum in den USA gearbeitet und gelebt. Davor habe ich in Frankreich gelebt und für den Rest des Jahres 2018 (und später) werde ich in der Schweiz arbeiten und leben.

Kann ich trotz bestandener Anwesenheitsprüfung einen Doppelstatus beantragen? Würde das bedeuten, dass ich nur mein weltweites Einkommen während der Zeit besteuert werde, in der ich dort gelebt habe?

Ich glaube nicht, bin mir aber nicht sicher. Aber selbst wenn Sie für das ganze Jahr besteuert werden, werden die Steuern, die Sie in anderen Ländern gezahlt haben, mit Ihren in den USA fälligen Steuern verrechnet, also sollte es keine Rolle spielen.

Antworten (1)

Unter der Annahme, dass Sie für 2017 kein US-Bürger sind, gelten die Regeln für das erste Jahr des Aufenthalts, die Sie für jemanden, der durch Bestehen des Substantial Presence Test ansässig ist, nur für den Teil des Jahres nach Ihrer ersten Einreise in die USA zu einem Einwohner machen , und für den Teil des Jahres davor gebietsfremd. Das macht Sie also bereits zu einem Alien mit zwei Status für 2018; Nur wenn Sie verheiratet sind, können Sie sich dafür entscheiden, ganzjährig als Einwohner behandelt zu werden.

Für den letzten Teil des Jahres gibt es auch Regeln für das letzte Aufenthaltsjahr , aber im Gegensatz zum ersten Aufenthaltsjahr gibt es zusätzliche Bedingungen. Sie können sich dafür qualifizieren, dass das Datum der Wohnsitzbeendigung der letzte Tag ist, an dem Sie sich in den USA aufhalten, anstelle des Jahresendes, aber nur, wenn sich Ihr Steuerwohnsitz für den Rest des Jahres im Ausland befand und Sie eine „ engere Verbindung zu einem fremden Land".

Wenn ich also richtig verstehe, dass die Beendigung einer Beschäftigung in den USA (wodurch mein L1 ungültig wird) und der Beginn eines dauerhaften steuerlichen Wohnsitzes in einem anderen Land bei einem anderen Arbeitgeber (für 2018 und 2019) mir einen früheren letzten Wohnsitztag ermöglichen würde?