US-Steuer: Ausländischer Steuerzahler mit doppeltem Status

Ich habe bis Februar 2016 in den USA als Softwareentwickler in H1-B gearbeitet. Meine Einnahmen in den USA im Jahr 2016 sind bis zum 7. Februar 2016. Ich bin am 7. Februar 2016 dauerhaft von den USA nach Indien gezogen, nachdem ich meinen Job gekündigt hatte (ich verbrachte 38 Tage während des Kalenderjahr 2016 in den USA). Aufgrund der Anzahl der Tage, die ich 2015 und 2014 in den USA verbracht habe, bestehe ich jedoch den Präsenztest. Ich habe noch nie eine Permanent Resident (Green) Card in den USA beantragt. Ich versuche zu sehen, ob ich die Ausnahme „engere Verbindung zum Ausland“ vom Test auf wesentliche Anwesenheit beanspruchen kann, die mich zu einem nichtansässigen Ausländer machtnachdem ich dauerhaft von den USA nach Indien zurückgekehrt bin. Nachdem ich nach Indien zurückgekehrt war, begann ich ab August 2016 in Indien zu arbeiten (und ich zahlte in Indien Steuern für das Einkommen aus diesem Job). Ich erfülle andere Voraussetzungen, um diese Ausnahme zu beanspruchen (z. B. die Aufrechterhaltung eines signifikanten Kontakts mit dem Ausland). Meine Fragen sind:

  1. Kann ich vom 8. Feb. 2016 bis zum 31. Dez. 2016 eine Ausnahme vom Präsenztest geltend machen, der mich zu einem gebietsfremden Ausländer macht? Wenn ja, muss ich Einkommen aus dem Job melden, den ich ab August 2016 in Indien zu arbeiten begonnen habe (ich habe für diesen Job in Indien Steuern gezahlt)?. Ich bin gerade nicht in den USA.

  2. Ist mein Status „Ausländer mit doppeltem Status“, weil ich „einen wesentlichen Anwesenheitstest bestanden habe“, aber Anfang des Jahres 2016 dauerhaft nach Indien zurückgekehrt bin?

Bitte helfen Sie.

Antworten (1)

Wenn Sie die Ausnahme „Nähere Verbindung zu einem fremden Land“ für den „Substantial Presence Test“ nutzen (wobei Sie meines Erachtens das ganze Jahr über eine engere Verbindung zu einem fremden Land nachweisen müssen), werden Sie das ganze Jahr über als gebietsfremder Ausländer betrachtet Sie haben keinen Doppelstatus.

Wenn Sie die Regel für das letzte Aufenthaltsjahr anwenden (die erfordert, dass Sie nur für den Teil des Jahres nach Ihrer Abreise eine engere Verbindung zu einem fremden Land nachweisen müssen), werden Sie für den Teil des Jahres nach Ihrer Abreise als gebietsfremder Ausländer betrachtet. und somit werden Sie einen doppelten Status haben.