Ich bin mir nicht sicher, ob ich für Steuererklärungszwecke in den USA ansässig bin

Ich bin im August 2015 mit einem F1-Visum in die USA gekommen und habe mein OPT im Mai 2017 bis zum 30. September 2017 erhalten, danach habe ich derzeit ein H1b-Visum.

In Anbetracht des Präsenztests auf der IRS-Website qualifiziere ich mich für steuerliche Zwecke als ansässiger Ausländer.

Es heißt jedoch auch, dass ich möglicherweise einen doppelten Status habe, weil ich einen Übergang von einem nichtansässigen Ausländer zu einem ansässigen Ausländer habe. Können Sie mir bitte mitteilen, welches Formular ich einreichen soll?

Antworten (1)

Sie sind als Student während Ihrer Zeit im F-1-Status im Jahr 2017 eine befreite Person (befreit vom Substantial Presence Test) , da Sie für einen Teil der 5 vorangegangenen Kalenderjahre (nur 2 vorangegangene Kalenderjahre) keine befreite Person waren. . Die einzigen Anwesenheitstage, die für Ihren SPT für 2017 zählen, sind die 3 Monate, in denen Sie den H1b-Status hatten, und das reicht nicht aus, um den SPT für 2017 zu erfüllen. Sie sind also für das ganze Jahr 2017 ein gebietsfremder Ausländer.

Sie haben die Möglichkeit, die First-Year-Choice zu nutzen, sobald Sie den SPT für 2018 erfüllen, um sich für 2017 zu einem Alien mit doppeltem Status zu machen (ansässiger seit Beginn von H1b, nichtansässiger davor). Beachten Sie, dass Sie bis Mitte 2018 warten müssen (nur 1/3 der Tage des Vorjahres zählen im SPT, also zählen die 3 Monate, in denen Sie 2017 in H1b waren, nur 1 Monat im Jahr 2018, also brauchen Sie ca 5 Monate mehr im Jahr 2018, um die SPT für 2018 zu erfüllen), bevor Sie die SPT für 2018 erfüllen, also müssen Sie eine Verlängerung für Ihre Steuern für 2017 einreichen, um dies zu tun. Beachten Sie, dass der Doppelstatus nicht wirklich viele Vorteile bietet, wenn Sie das ganze Jahr über ein nichtansässiger Ausländer sind – Sie können beispielsweise immer noch nicht gemeinsam einen Antrag stellen und Sie können immer noch nicht den Standardabzug vornehmen.

Wenn Sie verheiratet sind, können Sie, nachdem Sie die Wahl im ersten Jahr verwendet haben, um den doppelten Status zu erhalten, weiterhin die Wahl des Status eines ansässigen Ausländers oder eines nicht ansässigen Ehepartners, der als Einwohner behandelt wird, verwenden , um Sie und Ihren Ehepartner für das gesamte Jahr 2017 zu ansässigen Ausländern zu machen und gemeinsam einzureichen .