Ich habe 2017 bis zum 5. November an OPT (F1-Visum) gearbeitet und bin dann zu H1B gewechselt. Nach meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass ich den Präsenztest nicht bestehe, da ich für das Jahr 2016 von Januar bis November ein F1-Studentenvisum (OPT) hatte.
Meine Frau kam im Januar 2018 mit H4 in die USA, ich möchte gemeinsam eine Steuererklärung einreichen. Ich bin etwas verwirrt mit dem Alien-Status. Muss ich 1040 NR einreichen oder kann ich 1040 mit der Wahloption für das erste Jahr einreichen?
Beachten Sie zunächst, dass die Tatsache, dass Sie in F1 sind, nicht unbedingt bedeutet, dass Sie den Substantial Presence Test nicht bestehen. Ihre Tage im F1-Status sind nicht vom Substantial Presence Test ausgenommen, wenn Sie für einen Teil der 5 vorangegangenen Kalenderjahre eine ausgenommene Person waren. Sie wären also nur dann vom SPT befreit, wenn Sie 2013 oder später in die F1 gekommen sind und zuvor nicht den F- oder J-Status erreicht haben.
Unter der Annahme, dass Sie den Substantial Presence Test für 2017 nicht bestehen, sind Sie standardmäßig für das gesamte Jahr 2017 ein gebietsfremder Ausländer und können nicht gemeinsam einen Antrag stellen; Sie können nur separat als verheiratete Anmeldung einreichen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, den First-Year Choice zu nutzen , da Sie sich 2017 mindestens einen Monat in den USA aufgehalten haben und 2018 den Substantial Presence Test bestehen werden. Sie müssen warten, bis Sie den SPT erfüllen für 2018 (was fast die Hälfte des Jahres 2018 in Anspruch nehmen wird, da Ihr Beitrag 2017 zu Ihrer SPT 2018 sehr gering ist), was wahrscheinlich erfordert, dass Sie eine Verlängerung Ihrer Steuern für 2017 beantragen. Die First-Year-Choice macht Sie für 2017 zu einem Alien mit doppeltem Status – Resident seit Beginn von H1b und Non-Resident davor. Beachten Sie jedoch, dass Doppelstatus-Ausländer auch nicht gemeinsam einreichen können.
Sobald Sie jedoch den doppelten Status erlangt haben, können Sie „Als Einwohner behandelter Ehepartner ohne Wohnsitz“ verwenden , da Sie verheiratet und am Ende des Jahres Einwohner sind und Ihr Ehepartner es nicht ist. Dadurch werden Sie und Ihr Ehepartner für das gesamte Jahr 2017 zu ansässigen Ausländern und Sie müssen gemeinsam als Verheiratete einreichen.
Beachten Sie, dass für Sie und Ihren Ehepartner durch die Wohnsitznahme Ihr weltweites Einkommen das ganze Jahr über der US-Besteuerung unterliegt, unabhängig davon, wo Sie leben (obwohl Sie es möglicherweise mit dem Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen von der Besteuerung ausschließen können, obwohl Sie dies noch tun würden um dies zu melden) und je nach dem Steuerabkommen Ihres jeweiligen Landes mit den USA die Steuerabkommensvorteile wegnehmen können (einige Bestimmungen des Steuerabkommens gelten auch für ansässige Ausländer, andere nicht).
Glück1510
Benutzer102008
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