H-1b-Visuminhaber mit F-1-Ehepartner, der gemeinsam Steuern ausfüllt

Ich bin Inhaber eines H-1b-Visums. Ich habe im Mai 2016 geheiratet. Mein Ehepartner ist Inhaber eines F-1-Visums. Welche Art von Steuererklärungsstatus ist für dieses Jahr richtig? Muss ich von Januar bis April einzeln und von Mai bis Dezember gemeinsam einreichen?

Mein Ehepartner hat keine SSN. Muss sie ITIN (W-7) beantragen, bevor sie 1040 einreicht, oder können wir W-7 zusammen mit 1040 einreichen?

Ja. Dies ist in den Vereinigten Staaten. Ich habe bereits ein Tag für f-1, h-1b hinzugefügt ...

Antworten (1)

Ja, Ihre Frau benötigt gemäß den allgemeinen ITIN-Informationen des IRS eine ITIN :

Wenn Sie keine SSN haben und nicht berechtigt sind, eine SSN zu erhalten, aber eine Bundessteueridentifikationsnummer angeben oder eine Bundeseinkommensteuererklärung einreichen müssen, müssen Sie eine ITIN beantragen.

Sie stellen den ITIN-Antrag mit beigefügter Steuererklärung:

Da Sie Ihre Steuererklärung als Anlage zu Ihrem ITIN-Antrag einreichen, sollten Sie Ihre Steuererklärung nicht an die in den Anweisungen zu Formular 1040, 1040A oder 1040EZ aufgeführte Adresse senden. Senden Sie stattdessen Ihre Rücksendung, das Formular W-7 und den Identitätsnachweis sowie die Dokumente zum Ausländerstatus an: Internal Revenue Service, Austin Service Center, ITIN Operation....

Sie können sich auch über die Dienste einer vom IRS autorisierten Annahmestelle bewerben oder ein wichtiges IRS-Hilfszentrum für Steuerzahler besuchen, anstatt Ihre Informationen per Post an das IRS in Austin zu senden.

Einzelheiten finden Sie im vollständigen Dokument oder rufen Sie die IRS gebührenfrei unter 1-800-829-1040 an.

Anweisungen zum Anmeldestatus finden Sie in der IRS-Veröffentlichung 17 :

Sie gelten für das ganze Jahr als verheiratet, wenn Sie und Ihr Ehepartner am letzten Tag Ihres Steuerjahres einen der folgenden Tests erfüllen.

  1. Sie sind verheiratet und leben zusammen.
  2. Sie leben in einer Ehe nach dem Common Law zusammen, die in dem Staat anerkannt ist, in dem Sie jetzt leben, oder in dem Staat, in dem die Ehe nach dem Common Law begonnen hat.
  3. Sie sind verheiratet und leben getrennt, aber nicht aufgrund eines Scheidungsurteils oder getrennten Unterhalts rechtlich getrennt.
  4. Sie werden aufgrund eines einstweiligen (nicht endgültigen) Scheidungsurteils getrennt.

In der Regel verwenden Sie Ihren Familienstand am Jahresende für das ganze Jahr.