Frage zum Status eines ansässigen Ausländers für Steuerzwecke

Ich bin seit Januar 2009 mit einem F1-Studentenvisum in den Vereinigten Staaten. Seitdem habe ich die Vereinigten Staaten nur einmal im Dezember 2009 verlassen. In den letzten Jahren habe ich aufgrund der Befreiung vom F1-Studentenvisum Steuern als nichtansässiger Ausländer für Steuerzwecke eingereicht. Allerdings glaube ich irgendwo gelesen zu haben, dass man nach 5 Kalenderjahren nicht mehr befreit ist. Bedeutet das, dass ich, wenn ich meine Steuern für das Steuerjahr 2014 einreiche, dies als ansässiger Ausländer für Steuerzwecke tun kann? Ich habe mir auch den Präsenztest angesehen, aber soweit ich weiß, würde ich die Anforderungen dort erfüllen, da ich das Land seit 2009 nicht mehr verlassen habe. Meistens versuche ich nur zu überprüfen, ob ich die Dokumentation richtig gelesen habe.

Weitere Fragen:

Kann ich jetzt einfach wie jeder andere Bürger/Einwohner mit Turbotax o.ä. einreichen? Macht die Tatsache, dass ich kürzlich für ein H1B-Visum zugelassen wurde, einen Unterschied?

Nochmals vielen Dank für jede Hilfe

Hierzu sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen.
Ich bin in der gleichen Situation. Ich bin seit dem 1. Januar 2014 ein ansässiger Ausländer. Ich habe eine Wendung in dieser Situation. Ich bin aus Kanada. Ich habe im Juni 2014 meinen Abschluss gemacht, bin für den Sommer nach Hause zurückgekehrt und habe am 1. August 2014 eine Vollzeitbeschäftigung in den USA begonnen. Die Steuerbehörden in Kanada (CRA) sehen mein Abreisedatum als 1. August 2-14. Werde ich von beiden Ländern auf das weltweite Einkommen besteuert? Tritt ein Vertrag in Kraft, um ein konsistentes Datum festzulegen?

Antworten (2)

Ich habe mir auch den Präsenztest angesehen, aber soweit ich weiß, würde ich die Anforderungen dort erfüllen, da ich das Land seit 2009 nicht mehr verlassen habe

Ihre Tage im F1-Status werden nicht auf den wesentlichen Präsenztest angerechnet. Allerdings zählen Tage im F1-Status über 5 Jahre hinaus. Siehe hier für Details. Zu wissen, dass Sie rechnen müssen und sehen, ob Sie sich für den Test der wesentlichen Präsenz qualifizieren oder nicht.

Wenn Sie sich nicht qualifizieren, melden Sie sich weiterhin als Nichtansässiger an.

Kann ich jetzt einfach wie jeder andere Bürger/Einwohner mit Turbotax o.ä. einreichen?

Wenn Sie sich nach dem Präsenztest als ganzjähriger Einwohner qualifizieren, dann ja. Sonst würde ich dir dazu nicht raten.

Macht die Tatsache, dass ich kürzlich für ein H1B-Visum zugelassen wurde, einen Unterschied?

Nicht besonders. Tage im H1b-Status sind nie ausgenommen, sie zählen also zum Substantiv-Präsenz-Test.

So oder so ist es wahrscheinlich, dass Sie nächstes Jahr aufenthaltsberechtigt sind, was bedeutet, dass Sie dieses Jahr den „ doppelten Status “ wählen können. Das bedeutet, dass Sie bis zu dem Tag, an dem Sie Ihre 5 Jahre als F1 beendet haben oder zu H1b gewechselt sind (je nachdem, was zuerst eintritt), eine NR-Steuererklärung einreichen und für den Rest des Jahres eine Steuererklärung für Einwohner abgeben.

Das bedeutet, dass Sie zwei Formulare für dasselbe Jahr einreichen. H&R Block/TurboTax und dergleichen sind dafür nicht gerüstet, Sie müssen dies entweder manuell tun oder einen Steuerexperten damit beauftragen. Das ist jedoch möglicherweise nicht von Vorteil für Sie, Sie müssen diese Berechnung durchführen und sehen, ob es sich für Sie lohnt.

„Das bedeutet, dass Sie die NR-Steuererklärung bis zu dem Tag einreichen, an dem Sie Ihre 5 Jahre als F1 beendet haben.“ Er beendete die 5 Kalenderjahre im Jahr 2013.
@ user102008 Januar 2014, um genauer zu sein
Nein, Ende 2013. 31. Dezember 2013. Es spielt keine Rolle, wann er 2009 in die USA kam. Es könnte der 31. Dezember 2009 gewesen sein; es würde keinen Unterschied machen.
@ user102008 Ich wäre nicht so kategorisch. Viele Dinge hängen von den Umständen ab, einschließlich der Wohnsitzbestimmung von F1-Studenten. Unter 5 Kalenderjahren erfolgt die Befreiung automatisch, darüber - nicht unbedingt (in einigen Fällen noch), aber Sie können trotzdem befreit werden.

Bedeutet das, dass ich, wenn ich meine Steuern für das Steuerjahr 2014 einreiche, dies als ansässiger Ausländer für Steuerzwecke tun kann?

Sie können nicht nur als Einwohner einreichen – Sie müssen auch als Einwohner einreichen, weil Sie für Steuerzwecke für das ganze Jahr 2014 ein ansässiger Ausländer sind.

Die Zeit als Student ist nicht von der SPT befreit, wenn Sie für einen Teil der 5 vorangegangenen Kalenderjahre davon befreit waren. Sie waren für einen Teil oder die gesamten Jahre 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 – fünf Kalenderjahre – eine befreite Person. Daher ist keine Zeit als Student im Jahr 2014 von der SPT befreit.

Da Sie im Jahr 2014 mehr als 183 Tage im Land waren, treffen Sie das SPT und sind für das gesamte Jahr 2014 ein ansässiger Ausländer, vorausgesetzt, Sie waren Anfang 2014 in den USA.

Kann ich jetzt einfach wie jeder andere Bürger/Einwohner mit Turbotax o.ä. einreichen?

Ja. Je nachdem, in welchem ​​Land Sie Ihren Wohnsitz haben, bevor Sie in die USA einreisen, gelten möglicherweise noch Steuerabkommen für Sie, von denen Sie profitieren können. Wenn ja, dann ist es schwierig oder unmöglich, diese Vorteile mit der beliebten Software zu beanspruchen.

Macht die Tatsache, dass ich kürzlich für ein H1B-Visum zugelassen wurde, einen Unterschied?

Nein. Zeit auf H1b ist niemals von der SPT ausgenommen. Wie oben besprochen, ist Ihre Zeit auf F1 im gesamten Jahr 2014 auch nicht von der SPT ausgenommen. Es gibt also keinen Unterschied.