Verwechslung mit Ehegattenzulagen auf W-4

Ich versuche, meinen Steuerabzug zu minimieren, aber gleichzeitig nicht mehr als eine korrekte Anzahl von Befreiungen geltend zu machen.

Ich blieb mit der Situation meiner Frau hängen. Sie ist eine Vollzeit-Doktorandin und arbeitet technisch überhaupt nicht, daher ist es sinnvoll, folgende Zulagen zu beantragen:

  • 1 für mich
  • 1 da ich verheiratet bin, nur einen Job habe und meine Frau nicht arbeitet
  • 1 für meinen Ehepartner

Aber gleichzeitig erhält meine Frau ein Stipendium (Stipendium) von ihrem College, also verdient sie etwas Geld, und wenn ich dieser Logik folge, muss ich die nächsten Zulagen beantragen:

  • 1 für mich

Könnte jemand etwas Licht ins Dunkel bringen, welche Interpretation meiner Situation richtig ist?

Vielen Dank im Voraus!

Antworten (1)

Wenn Ihre Ehegattin Steuern von ihrem Stipendium abgezogen hat und sich selbst als Befreiung von ihrem W-4 beansprucht, sollten Sie sie nicht als Befreiung von Ihrem W-4 einbeziehen, da Sie sonst riskieren, dass zu viel Steuern einbehalten werden und Sie eine erhalten große Rückerstattung, wenn Sie einreichen. Eine Rückerstattung zu erhalten ist nicht unbedingt schlecht, aber es ist im Grunde ein zinsloses Darlehen an das Finanzministerium – Sie sollten dieses Geld möglicherweise das ganze Jahr über verwenden, um Schulden abzuzahlen, in einen Altersvorsorgeplan zu investieren usw.

Wenn sie KEINE Steuern abzieht, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Freibeträge so niedrig wie möglich halten, um sicherzustellen, dass Sie genug Steuern abziehen. Wenn Sie bei der Einreichung zu viele Steuern schulden, müssen Sie möglicherweise Strafen und Zinsen zusätzlich zu Ihrer Steuerrechnung zahlen.

W-4s sind keine exakte Wissenschaft – der beste Weg, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Quellensteuern haben, besteht darin, Ihre Gehaltsschecks für das gesamte Ohr zu extrapolieren, Ihre Steuerrechnung mit einem Online-Steuerrechner oder einer Tabelle zu schätzen und zu sehen, ob Sie zu viel nehmen oder zu wenig von Ihrem Gehaltsscheck.