Kann ich mit einem Bachelor of Engineering-Abschluss aus Indien ein Blue Card-Visum in Deutschland beantragen?

Mir wurde kürzlich eine Stelle in Berlin angeboten und ich suche nach einem Start für mein Visumsverfahren.

Ich habe Bachelor of Engineeringeinen Abschluss Computer Sciencevon India(VTU University).

Ich bin mir nicht sicher, für welche Art von Arbeitsvisum ich mich bewerben soll.

Ich bin die Visabestimmungen für Deutschland durchgegangen und es wird erwähnt:

er oder sie hat einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen vergleichbaren Hochschulabschluss.

  1. blue-cardKann ich also mit dem oben genannten Abschluss ein Visum beantragen ? Die sonstigen Voraussetzungen (Arbeitsentgelt) sind erfüllt.

Wenn nicht, für welche Kategorie des Arbeitsvisums sollte ich mich bewerben?

Antworten (3)

Sie müssen mindestens 53600€ (im Jahr 2019) pro Jahr (vor Steuern) verdienen. Bei Fachkräftemangel in Ihrem Bereich müssen Sie mindestens 41808€ (in 2019) pro Jahr verdienen. Als Informatiker qualifizierst du dich so oder so (obwohl du in Berlin mehr als 53600€/Jahr verdienen solltest ).

Für eine Blaue Karte muss Ihr Abschluss jedoch in Deutschland anerkannt werden. Sie können sich die Anabin-Datenbank ansehen .

Informationen zu anderen Aufenthaltstiteln als der Blue Card finden Sie unter https://expatriates.stackexchange.com/a/11511/13223 .

Es kommt darauf an, für welche Art von Job Sie den Vertrag bekommen haben? Wenn es um IT geht, können Sie direkt eine EU BLUE CARD beantragen, vorausgesetzt, Sie erfüllen die Gehaltskriterien. Kürzlich habe ich die gleichen Bedingungen durchgemacht und jetzt haben sie mir ein Typ-D-Visum erteilt.

Ich habe einen Job als Software Engineer in Berlin.
Dann haben Sie Anspruch auf die Blaue Karte. Ich habe die für das Visum zur Arbeitssuche vorgeschriebenen Unterlagen eingereicht. Da ich aus Nepal komme, könnte der Fall anders sein. Sie können die Botschaft anrufen, um weitere Informationen zu erhalten.

Wenn die Stelle, auf die Sie sich bewerben, Ihrem Abschluss entspricht (d. h. übereinstimmen)

  • dann können Sie eine Blaue Karte beantragen

Vorausgesetzt, die anderen Bedingungen sind ebenfalls erfüllt.

Andernfalls müssen Sie ein normales Arbeitsvisum beantragen und anhand Ihrer Qualifikation (Praxiserfahrung) wird dann entschieden, ob dies einer hochqualifizierten Beschäftigung entspricht , die benötigt wird.


Basierend auf dem Wortlaut des § 19a AufenthG ( englischer Text )

1) Einem Ausländer ist eine Blaue Karte EU nach der Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (ABl. L 155 vom 18.6.2009) zu erteilen . 2009, S. 17) zum Zwecke einer seinem Abschluss angemessenen Beschäftigung , wenn
...
a) einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss besitzt, der einem deutschen Hochschulabschluss anerkannt oder sonst vergleichbar ist, oder

der Abschluss muss zur Beschäftigung passen.