Wenn das Gehalt eines künftigen Arbeitnehmers (auch Facharbeiter) in Deutschland bereits Blaue-Karte-fähig ist, kann der Arbeitnehmer dennoch eine Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG für das beschleunigte Verfahren erhalten, oder gilt dieses Verfahren nur für diesen Mitarbeiter (zufälligerweise auch Facharbeiter), deren Gehalt unter dem Blue Card-Anspruch liegt?
Obwohl ich dies in offiziellen Unterlagen nicht finden konnte, gibt es durch die Kommunikation mit vielen Leuten online diese Verwirrung, dass das beschleunigte Verfahren nur für diejenigen Facharbeiter gilt, deren Gehalt zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums unter dem liegt, für das sie sich qualifizieren Blaue Karte.
Weitere Informationen zum beschleunigten Verfahren finden Sie hier und hier .
Der erste Satz des § 81a AufenthG lautet
Arbeitgeber können bei der zuständigen Ausländerbehörde in Vollmacht des Ausländers, der zu einem Aufenthaltszweck nach den §§ 16a, 16d, 18a, 18b und 18c Absatz 3 einreisen will, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen.
Die Blaue Karte EU wird durch § 18b geregelt und fällt somit unter das beschleunigte Verfahren (Sie finden im Internet viele verwirrende Verweise, z. B. auf § 19a, da die Artikel des Gesetzes vor einigen Monaten neu nummeriert wurden). .
Arslan Ali
Entspannt
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Arslan Ali