Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG & Blaue Karte für Arbeitserlaubnis in Deutschland

Wenn das Gehalt eines künftigen Arbeitnehmers (auch Facharbeiter) in Deutschland bereits Blaue-Karte-fähig ist, kann der Arbeitnehmer dennoch eine Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG für das beschleunigte Verfahren erhalten, oder gilt dieses Verfahren nur für diesen Mitarbeiter (zufälligerweise auch Facharbeiter), deren Gehalt unter dem Blue Card-Anspruch liegt?

Obwohl ich dies in offiziellen Unterlagen nicht finden konnte, gibt es durch die Kommunikation mit vielen Leuten online diese Verwirrung, dass das beschleunigte Verfahren nur für diejenigen Facharbeiter gilt, deren Gehalt zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums unter dem liegt, für das sie sich qualifizieren Blaue Karte.

Weitere Informationen zum beschleunigten Verfahren finden Sie hier und hier .

Antworten (1)

Der erste Satz des § 81a AufenthG lautet

Arbeitgeber können bei der zuständigen Ausländerbehörde in Vollmacht des Ausländers, der zu einem Aufenthaltszweck nach den §§ 16a, 16d, 18a, 18b und 18c Absatz 3 einreisen will, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen.

Die Blaue Karte EU wird durch § 18b geregelt und fällt somit unter das beschleunigte Verfahren (Sie finden im Internet viele verwirrende Verweise, z. B. auf § 19a, da die Artikel des Gesetzes vor einigen Monaten neu nummeriert wurden). .

Also alles in allem, auch wenn das Gehalt für die Blaue Karte qualifiziert, kann immer noch das Fast-Track-Verfahren durchlaufen werden: Das heißt, die Botschaft vergibt innerhalb von 3 Wochen einen Termin, oder?
@ArslanAli Die Regel sind drei Wochen, um die Zustimmung der örtlichen „Ausländerbehörde“ einzuholen. Ich weiß nicht, ob alle Botschaften im Moment in der Lage sind, dieses Ziel zu erreichen. Dies setzt natürlich voraus, dass Sie qualifiziert sind, Ihr Antrag vollständig war und von Ihrem Arbeitgeber bei der richtigen Stelle eingereicht wurde.
Generell ist Deutschland bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse sehr penibel, Abschlüsse sind dort ein großes Thema. Dieser Schritt dürfte der längste sein. Die zuständige Institution hat zwei Monate Zeit, um zu antworten, aber auch dies setzt voraus, dass der Antrag vollständig war und sie keine zusätzlichen Informationen benötigt.
Du hast Recht. Noch im März bot die deutsche Botschaft in Pakistan Termine für beschleunigte Verfahren sogar schon am nächsten Tag an, also alles gut. Vielen Dank.