Wechsel von der Blauen Karte zum Aufenthaltstitel in Deutschland

Ich bin ein Nicht-EU-Bürger mit einer Blue Card (HR-Job) und mein Vertrag endet in 6 Monaten (sie haben Budgetprobleme). Ich fing an, nach verschiedenen Jobs zu suchen, aber ich denke, dass das Gehalt einiger Jobs, die ich interessant finde, leicht unter den Mindestanforderungen der Blue Card liegen könnte . Wenn ich einen dieser Jobs bekomme, kann ich statt der Blauen Karte auch den Aufenthaltstitel beantragen ? Verringert dies die Wahrscheinlichkeit, dass die Genehmigung genehmigt wird?

Zusätzlich:

  • Ich habe einen Master in Deutschland studiert
  • Mein aktueller Vertrag läuft über 2 Jahre. Die ersten 10 Monate habe ich mit dem Visum zur Arbeitssuche gearbeitet, das man nach dem Studium bekommt, und vor 8 Monaten auf die Blue Card gewechselt .
  • Wenn ich bis zum Vertragsende in meiner jetzigen Arbeitsstelle bleibe, erfülle ich die Voraussetzungen für den Daueraufenthalt, mit Ausnahme des "sicheren Lebensunterhalts", den ich gelesen habe, bedeutet einen auf absehbare Zeit gültigen Vertrag oder eine andere Einkommensquelle ( Einsparungen nicht mitgerechnet); Deshalb möchte ich so schnell wie möglich den Job wechseln, um einen längeren Vertrag zu haben.

Antworten (1)

Es klingt so, als ob man in einer solchen Situation wahrscheinlich schon unabhängig von der Blauen Karte eine Niederlassungserlaubnis beantragen kann, da man nach 2 Jahren Arbeit (mit oder ohne Blaue Karte) nach einem Abschluss in Deutschland Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis hat, siehe https ://service.berlin.de/dienstleistung/326558/de/ . Auch wenn man all die 2 Jahre keine Aufenthaltserlaubnis nach §18 hatte, kann ich davon ausgehen, dass ganz theoretisch die Zeit noch angerechnet werden kann, wenn die Arbeitsbedingungen die §18-Bedingungen erfüllten, ähnlich Blue-Card- Regelung .

Auch mit der Blue Card selbst, wenn der Job die Blue Card-Bedingungen erfüllt hat, kann man sich seine 21 Monate ab Beginn des Arbeitsvertrags anrechnen lassen.

Zu den Unterschieden zwischen Blauer Karte und "regulärer" Aufenthaltserlaubnis siehe meine andere Antwort .

Schließlich denke ich persönlich, dass es keine Probleme geben sollte, von der Blue Card zu wechseln. Allerdings sollten Sie sicherheitshalber bei der Ausländerbehörde oder einem Rechtsanwalt nachfragen.