Was muss ich tun, um von der Blauen Karte meines Ehepartners zu profitieren?

Ich bin ein Nicht-EU- Bürger, der gerade mit einem D-Typ-Visum nach Deutschland gezogen ist , und ich habe vor 2 Wochen angefangen zu arbeiten. Mein Visum ist bis Februar 2021 gültig. Ich habe meine Aufenthaltserlaubnis noch nicht bekommen. Ich war bei der Ausländerbehörde, aber sie hat meinen Antrag nicht angenommen und mir einen Termin im Januar 2021 gegeben.

Meine Frau ist ebenfalls Nicht-EU- Bürgerin und lebt seit September 2019 in Deutschland. Sie arbeitete mit einer regulären Arbeitserlaubnis. Sie hat kürzlich ihre Blue Card erhalten.

Meine Frage ist, darf ich die Blue Card beantragen, da meine Frau sie hat? Ich möchte es bekommen, weil es immer möglich ist, gefeuert zu werden, und mein Visum von meiner aktuellen Arbeit abhängt.

Blaue Karte ist in diesem Sinne absolut gleich, dh in den ersten zwei Jahren ist sie auch von aktueller Arbeit abhängig. Diese Antwort könnte für Ihre Situation sehr relevant sein: expatriates.stackexchange.com/a/21060/13223

Antworten (1)

Nein, Sie dürfen keine Blaue Karte beantragen, weil Ihr Ehepartner eine hat.
Sie können eine Blaue Karte nur beantragen, wenn Sie selbst die Blaue-Karte-Bedingungen erfüllen.

Ein Ehegatte eines Aufenthaltsberechtigten kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Unterhaltsberechtigten nach § 27 AufthG beantragen . Solche Genehmigungen werden im Allgemeinen in 1-Jahres-Perioden ausgestellt (§27(4)).

Ausnahmen bestehen für bestimmte Aufenthaltserlaubnisarten des Ehegatten, bei denen die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis zum Unterhaltsberechtigten mit der der Ehegattenerlaubnis übereinstimmt

  • Forscher, Blue/ICT Cards und EU-Daueraufenthalt anderer Mitgliedsstaaten

Quellen :