Sowohl ich als auch mein Ehepartner sind indische Staatsangehörige. Ich habe eine Arbeitserlaubnis von einem der Arbeitgeber in Deutschland.
Ich habe 3 Fragen -
1. Ist diese Arbeitserlaubnis des Arbeitgebers nur auf dieses Unternehmen beschränkt? Dh) Kann ich mit diesem Arbeitserlaubnisvisum (vorausgesetzt, es gilt ein Jahr aus dem deutschen Staat) auch nach anderen Unternehmen suchen?
2. Bekommt meine Frau zusammen mit meinem Arbeitserlaubnisvisum ein abhängiges Visum? Wenn ja, kann mir jemand mit Links oder Schritten helfen, wie sie ein abhängiges Visum beantragen kann.
3. Wenn sie ein abhängiges Visum hat, kann dieses Visum in eine Blaue Karte EU umgewandelt werden? (So wie ich von meiner Arbeitserlaubnis in ein EU-Visum umwandeln kann, indem ich nachweise, dass ich ein paar Euro auf meinem Konto habe oder dass ich ein hochqualifizierter Arbeiter bin)
Ja. In dem Moment, in dem Sie den aktuellen Arbeitgeber verlassen, wird Ihre Arbeitserlaubnis ungültig. Ja, Sie können definitiv nach einem anderen Job suchen.
Ja sie kann. Sie können beide zusammen ein Arbeitsvisum beantragen und das Visum für Ihre Ehefrau. Bitte besuchen Sie die Website der deutschen Botschaft.
Nein. Es sei denn, sie erfüllt alle Voraussetzungen für eine blaue Karte. Gehen Sie bitte die Zulassungskriterien für eine Blue Card durch. Sie müssen hochqualifiziert und qualifiziert sein und einen lokalen Vertrag haben. Lediglich ein paar 1000 Euro auf Ihrem Bankkonto vorzuweisen berechtigt Sie nicht zur Blauen Karte EU.
Ich bezweifle, dass Sie ohne Arbeitsvertrag eine Eu Blue Card beantragen können, aber wenn Sie ein Angebot haben und es annehmen, dann auf jeden Fall. Sie haben Angebote oder suchen einen Job? Sie dürfen Ihren aktuellen Job nicht aufgegeben haben. Sie können zur Ausländerbehörde gehen und ihnen Ihre Situation schildern. Und Sie können auch mit Ihrem derzeitigen Arbeitgeber sprechen und ihn bitten, Ihr aktuelles Visum nicht ungültig zu machen, wenn er damit einverstanden ist.
- Ist diese Arbeitserlaubnis des Arbeitgebers nur auf dieses Unternehmen beschränkt? Dh) Kann ich mit diesem Arbeitserlaubnisvisum (vorausgesetzt, es gilt ein Jahr aus dem deutschen Staat) auch nach anderen Unternehmen suchen?
Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten, dann ist diese für 2 Jahre auf ein einziges Unternehmen beschränkt. Nach dieser Zeit können Sie diese Einschränkung aufheben (Sie müssen dies beantragen) und Sie können dann für jeden Arbeitgeber in Deutschland arbeiten. Wenn Sie vorher den Arbeitgeber wechseln möchten, müssen Sie eine neue Arbeitserlaubnis für diesen bestimmten Arbeitgeber beantragen.
Sie können diese auch während Ihres Aufenthalts in Deutschland in eine Blaue Karte umwandeln, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Aber auch eine Blaue Karte ist in den ersten zwei Jahren arbeitgebergebunden und ein Arbeitsplatzwechsel ist nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde (ABH) möglich.
Wenn Sie sich für eine blaue Karte qualifizieren, sollten Sie diese und keine Arbeitserlaubnis beantragen.
- Bekommt meine Frau zusammen mit meinem Arbeitserlaubnisvisum ein abhängiges Visum? Wenn ja, kann mir jemand mit Links oder Schritten helfen, wie sie ein abhängiges Visum beantragen kann.
Sobald Sie in Deutschland sind, können Sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Allerdings müssen Sie bereits in Deutschland leben, bevor Sie sich bewerben können, und die Bewerbung dauert mehrere Monate.
Es gibt Voraussetzungen, die Sie beide erfüllen müssen, wie z. B. die Voraussetzungen für die Krankenversicherung für Sie beide, die Größe der Wohnung, dass Sie genug verdienen und Ihre Frau benötigt grundlegende Deutschkenntnisse (A1-Niveau).
Siehe: https://www.germany-visa.org/family-reunion-visa/
- Wenn sie ein abhängiges Visum hat, kann dieses Visum in eine Blaue Karte EU umgewandelt werden? (So wie ich von meiner Arbeitserlaubnis in ein EU-Visum umwandeln kann, indem ich nachweise, dass ich ein paar Euro auf meinem Konto habe oder dass ich ein hochqualifizierter Arbeiter bin)
Nein so geht das nicht.
Aber vorausgesetzt, sie bekommt ein Familienzusammenführungsvisum und lebt dann in Deutschland, dann kann sie mit diesem Visum in Deutschland arbeiten, wenn sie will, ohne Probleme.
Reisender
Markus Johnson