Beantragung der Niederlassungserlaubnis in Deutschland mit und ohne Blaue Karte

In dieser Frage habe ich nach neuen Bedingungen oder Änderungen für die Blaue Karte gefragt:

Gibt es neue Voraussetzungen für den Erhalt der Blauen Karte EU in Deutschland?

Jetzt möchte ich wissen, ob ich keine Blaue Karte habe und in Deutschland mit einer regulären/alternativen Erlaubnis in der IT arbeite.

Welche Schritte muss ich unternehmen, um die unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten ?

Was meinen Sie konkret mit „Niederlassungserlaubnis“?
@Gala - Ich meine das Recht, in Deutschland zu leben, ohne einen Job oder ein Studium zu haben, wenn ich zum Beispiel 6 Monate bleiben möchte, ohne zu arbeiten, nur um alleine zu studieren.
OK, ich denke, die Niederlassungserlaubnis, die ich in meiner Antwort erwähnt habe, ist in der Tat das, was Sie wollen.
@Gala - Und für Änderungen Job unter der normalen Arbeitserlaubnis, weißt du, wie es funktioniert (ich arbeite als Software Engineer)? Danke!
Ich kenne die Details nicht oder was Sie in der Praxis erwarten können. Soweit ich weiß, kann Ihre Genehmigung mit einigen Einschränkungen verbunden sein, aber das ist nicht immer der Fall.

Antworten (2)

Nach 5 Jahren werden Sie nach EU-Recht zum „langfristig Aufenthaltsberechtigten“, aber das macht keinen großen Unterschied.

Nach 5 Jahren können Sie auch eine Niederlassungserlaubnis beantragen, aber es gibt eine Reihe von Bedingungen, die zu erfüllen sind, vor allem:

  • 60 Monate lang in das Sozialversicherungssystem eingezahlt haben
  • (einige) Deutschkenntnisse
  • Einen Job, ausreichende Existenzgrundlagen und Wohnraum zu haben
  • Gute Sitten (und insbesondere keine strafrechtliche Verurteilung)

Die Voraussetzungen für Inhaber der Blauen Karte sind etwas geringer (z. B. 21 oder 33 Monate statt 60, abhängig von Ihren Deutschkenntnissen). „Einfache“ Deutschkenntnisse sind in jedem Fall erforderlich.

Es ist dauerhaft in dem Sinne, dass Sie, sobald Sie es haben, einen stärkeren Schutz gegen Entfernung haben und es nicht regelmäßig erneuern und nachweisen müssen, dass Sie die Bedingungen noch erfüllen (Sie müssen sich einmal ein neues Dokument mit einem neuen Foto besorgen). nach einer Weile, auch wenn Sie einen neuen Pass bekommen, aber das ist eine Formalität). Es steht Ihnen auch frei, jeden Job anzunehmen oder aufzugeben, ohne Ihr Recht auf Aufenthalt im Land zu gefährden. Sie können es jedoch verlieren, wenn Sie Deutschland länger als 6 Monate verlassen.

Meinen Sie mit "Sie können es verlieren, nachdem Sie Deutschland für mehr als 6 Monate verlassen haben", die Vorschriften ausdrücklich vorsehen, dass diese Person Deutschland nicht für 6 Monate am Stück verlassen darf, oder ist dies eine bloße "Möglichkeit"? Ich habe diesen Teil der Verordnung nie gekannt und er scheint ziemlich streng zu sein, ähnlich den US-Anforderungen. Was ist dann mit Blue Card? Verlieren Sie die Blaue Karte auch nach einer gewissen Zeit der Arbeitslosigkeit/Ausreise?
@JiXiang Eigentlich ist es mehr als das, die Niederlassungserlaubnis erlischt automatisch, wenn man länger als sechs Monate wegzieht. Es gibt jedoch ein Verfahren, um vorher um Erlaubnis zum Verlassen zu bitten, um dies zu vermeiden.
@JIXiang In Bezug auf die Blue Card könnte es sich lohnen, eine weitere Frage dazu zu stellen. Die entsprechende EU-Richtlinie sieht vor, dass Länder die Verlängerung verweigern können, wenn Sie länger als drei Monate arbeitslos sind, aber die Länder können großzügiger sein. Wenn Sie beispielsweise in Frankreich zum Zeitpunkt der Verlängerung arbeitslos sind, erhalten Sie eine neue Arbeitserlaubnis, die Ihnen ein weiteres Jahr Zeit gibt, um in Frankreich nach Arbeit zu suchen. Und Sie können immer im Land bleiben, solange Sie Arbeitslosengeld beziehen (das bis zu 2 Jahre betragen kann). Bei Deutschland bin ich mir nicht sicher.
Aber kündigen und arbeitslos sein sind zwei verschiedene Dinge. In Frankreich können Sie nach dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes eine ganze Weile bleiben, aber Sie müssen Arbeit suchen und verfügbar sein, also müssen Sie in Frankreich bleiben (wenn Sie natürlich die Vorteile der Aufenthaltserlaubnis behalten wollen). In Deutschland ist der Auslandsaufenthalt auf Veranlassung des Arbeitgebers sogar gesetzlich als Ausnahme von der 6-monatigen Auslandsregelung vorgesehen.
@JiXiang Ich habe gerade den relevanten Teil des Gesetzes nachgeschlagen und es gibt eine Reihe anderer Ausnahmen: Zum Beispiel, wenn Sie 15 Jahre in Deutschland gelebt haben oder in einer Beziehung (nicht unbedingt verheiratet) mit jemandem stehen, der entweder einen ständigen Wohnsitz hat Sie selbst oder ein deutscher Staatsbürger sind, können Sie für sechs Monate ausreisen, ohne den Vorteil Ihrer Niederlassungserlaubnis zu verlieren .
Danke. Das sind wirklich detaillierte Informationen. Sie bieten immer großartige Antworten auf dieser Seite.
Wenn Sie um Erlaubnis fragen können, ist dann nicht der ganze Punkt verloren? Gibt es Einschränkungen bezüglich dieser Berechtigung? Du hast schon viele Antworten geschrieben. Vielleicht können Sie mich einfach auf den entsprechenden Abschnitt des deutschen Gesetzes verweisen, und ich könnte selbst nachsehen. Vielen Dank.
@JiXiang Das Gesetz ist diesbezüglich nicht sehr spezifisch. Ich denke, Sie müssen einen guten Grund angeben, um länger als sechs Monate außer Landes zu sein, und sie können sich weigern. Das wäre der Sinn des Verfahrens. Aber ich vermute an dieser Stelle nur.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis zu vermeiden. Siehe berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/aufenthalt/… für Details.
@AndreySapegin Ich habe „can“ geschrieben, um nicht auf diese Details einzugehen ;) Aber danke für den Link, wird definitiv für viele Leute interessant sein.

Ich bin auf etwas Kurioses gestoßen:

Die Richtlinie über die Blaue Karte der Europäischen Union gilt für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger, die für mehr als drei Jahre in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (gemeinsame Einwanderungspolitik der Europäischen Union) zugelassen werden möchten, mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich Monate für Zwecke der Beschäftigung und des Aufenthalts. Die Blaue Karte EU ermöglicht es berechtigten Personen auch, ihre nahen Familienangehörigen mitzubringen.

Ist das richtig?

Würden Sie bitte einen Link zu diesem Zitat einfügen? Es sieht fast so aus, als würden Sie eine separate Frage stellen.